Der Grundkilometertarif für Kraftfahrzeuge mit zwei Achsen zur Anlastung der Kosten der verkehrsbedingten Lärmbelastung beträgt in Cent ohne Umsatzsteuer:
Tag | Nacht |
0,07 | 0,11 |
Als Nacht gilt der Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.
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