BundesrechtVerordnungenFestsetzung des Lehrlingseinkommens für gewerbliche Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern§ 1

§ 1Geltungsbereich

In Kraft seit 01. Juli 2021
Up-to-date

§ 1.

a) Räumlich: Das Gebiet der Republik Österreich.

b) Fachlich: Unternehmen, die das Gewerbe der Drucker und Druckformenherstellung betreiben.

c) Persönlich: gewerbliche Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes, die insbesondere in den Lehrberufen Applikationsentwicklung – Coding, Buchbindetechniker und Postpresstechnologe/Buchbindetechnikerin und Postpresstechnologin, Drucktechnik, Druckvorstufentechnik, Reprografie sowie Medienfachmann/Medienfachfrau ausgebildet und im Rahmen dieser Ausbildung verwendet werden und die bei Lehrberechtigten gemäß lit. b beschäftigt sind.

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