BundesrechtVerordnungen3. VO Lockdown-Umsatzersatz§ 1

§ 1 Gewährung eines Umsatzersatzes an von Einschränkungen gemäß den folgenden Verordnungen direkt betroffene Unternehmen:

In Kraft seit 29. Dezember 2020
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§ 1 Gewährung eines Umsatzersatzes an von Einschränkungen gemäß den folgenden Verordnungen direkt betroffene Unternehmen: — 3. VO Lockdown-Umsatzersatz | GesetzeFinden.at