BundesrechtVerordnungenVO Lockdown-Umsatzersatz§ 1

§ 1

In Kraft seit 24. November 2020
Up-to-date

Die Gewährung eines Lockdown-Umsatzersatzes durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) hat den Richtlinien gemäß Anhang zu entsprechen.

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