BundesrechtVerordnungenFrauenförderungsplan des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz§ 8a

§ 8aFörderung der Väterkarenz

In Kraft seit 31. Juli 2020
Up-to-date

Die Personalabteilung informiert jeden Vater spätestens nach Meldung der Geburt eines Kindes über die Möglichkeit einer Väterkarenz sowie die neuen zeitlichen Erfordernisse und/oder neue Rahmenbedingungen des Mitarbeiters.

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