Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Zugleich tritt die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betreffend den Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, BGBl. II Nr. 280/2018, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 176/2019, außer Kraft.
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