BundesrechtVerordnungenFrauenförderungsplan des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz§ 12

§ 12Spezielle Maßnahmen für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer der Verwendungs/Entlohnungsgruppen C/c und D/d bzw. A3/v3 und A4/v4

In Kraft seit 31. Juli 2020
Up-to-date

Es sind in verstärktem Maße Kurse für die Verwendungs-/Entlohnungsgruppen C/c und D/d bzw. A3/v3 und A4/v4 anzubieten, die wichtige Inhalte wie z. B. Kommunikation, Sprachkenntnisse, Teamarbeit, Persönlichkeitsentwicklung und Stärkung des Selbstbewusstseins enthalten.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden