Anl. 1 Stellvertretungen der Leitungsfunktionen — Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Rückverweise
Die verbindlichen Vorgaben beziehen sich auf Frauen, die zumindest gleich geeignet sind wie der bestgeeignete männliche Bewerber.
Die Fluktuationszahlen beruhen auf der Annahme einer 3-prozentigen Fluktuation pro Jahr. In jenen Bereichen, in denen aufgrund der voraussichtlichen Ruhestandsversetzungen und bereits bestehenden Vakanzen eine höhere Fluktuation zu erwarten ist, wurden die Vorgaben für das Gesamtressort angehoben.
In jenen Bereichen, in denen der Frauenanteil von 50 % bereits erreicht wurde, ist darauf zu achten, dass durch Neuaufnahmen bzw. durch Funktionsbesetzungen der Frauenanteil nicht unter 50 % sinkt.
Zu § 11a. Abs. 3 B-GlBG (Stichtag 31.12.2019):
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer | Gesamt | Männer | Frauen | Frauenanteil | Fluktuation | Vorga-ben |
A1/7, v1/5 | 19 | 12 | 7 | 36,8 % | 1,14 | 1 |
A3 GL/v3/1 | 9 | 5 | 4 | 44,4 % | 0,54 | 1 |
A4/GL, v4/2 | 12 | 7 | 5 | 41,7 % | 0,72 | 1 |
v4/1 | 4 | 4 | 0 | 0 % | 0,24 | – |
In Vollziehung der Bundesministeriengesetz-Novelle 2020, BGBl. I Nr. 8/2020, wurden Bedienstete der Sektionen VI und VII des ehemaligen Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz in den Personalstand des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend übergeleitet. Im abgegebenen Ressortbereich Arbeit bestand in der Zentralstelle zum Stichtag 28.1.2020 eine Unterrepräsentation von Frauen wie folgt:
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer | Gesamt | Männer | Frauen | Frauenanteil |
A1/7 | 4 | 3 | 1 | 25 % |
Da in den Sektionen III, V und IX der Frauenanteil in einzelnen Führungspositionen bereits 50 bis 100 % beträgt, ist darauf Bedacht zu nehmen, dass vermehrt in den Sektionen I, II, IV und VIII der Frauenanteil in oben genannten Funktionen und Funktionsgruppen zu erhöhen ist.
Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 11 Abs. 2 Z 1 entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger in der Zentralstelle, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 1.4.2020 angehängt.
Insgesamt sind in der Zentralstelle zu diesem Stichtag sieben Sektionsleitungen, 13 Gruppenleitungen, 75 Abteilungsleitungen, fünf Referatsleitungen, zwei Kompetenzstellenleitungen, eine Leitung des Teams Bürgerinnen- und Bürgerservice, fünf Leitungen der Büro Service Stellen sowie eine Leitung der Wirtschaftsstelle eingerichtet. Differenzen zwischen dieser Gesamtzahl der Funktionen und der jeweiligen Gesamtzahl in den folgenden beiden Tabellen ergeben sich aus dem Umstand, dass Bedienstete mit mehreren Funktionen nur in ihrer höchsten Funktion erfasst werden und dass einzelne Funktionen gegenwärtig nicht besetzt sind bzw. nur geschäftsführend ausgeübt werden.
Funktion | gesamt | Männer | Frauen | Frauenanteil |
Sektionen | 5 | 2 | 3 | 60 % |
Gruppen | 2 | 1 | 1 | 50 % |
Abteilungen | 56 | 26 | 30 | 53,6 % |
Referate, Kompetenzstellen, Team Bürgerinnen- und Bürgerservice | 8 | 2 | 6 | 75 % |
Büro Service Stellen und Wirtschaftsstelle | 2 | 2 | 0 | 0 % |
Funktion | gesamt | Männer | Frauen | Frauenanteil |
Sektionen | 12 | 7 | 5 | 41,7 % |
Gruppen | 7 | 6 | 1 | 14,3 % |
Abteilungen | 70 | 36 | 34 | 48,6 % |
Referate, Team Bürgerinnen- und Bürgerservice | 1 | 0 | 1 | 100 % |
Bei der Nachbesetzung von Landesstellenleitungen und stellvertretenden Landesstellenleitungen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass im Bundesdurchschnitt der Frauenanteil von 50 % erreicht wird. Bei der Interpretation der Anteile ist auch zu beachten, dass der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Bediensteten mehr als zwei Drittel beträgt.
Zu § 11a Abs. 3 B-GlBG (31.12.2019):
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer | Gesamt | Männer | Frauen | Frauenanteil | Fluktuation | Vorgaben |
A1/5, A1/6, v1/4 | 12 | 7 | 5 | 41,7 % | 0,72 | 1 |
A1/7 | 1 | 1 | 0 | 0 % | 1 | – |
A5/2, v4/1, h3/1 | 4 | 4 | 0 | 0 % | 0,24 | – |
Um ein kohärentes Bild über die Anteile von Frauen in Führungspositionen, unabhängig von der Unterteilung in Funktionsgruppen (einschließlich Grundlaufbahn), Gehaltsgruppen oder Bewertungsgruppen oder in den sonstigen hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen), welche auf die betreffende, nicht unterteilte Kategorie nach § 11 Abs. 2 Z 1 entfallen, zu liefern, wird eine Aufstellung der Funktionsträgerinnen und Funktionsträger im Sozialministeriumservice, nach dem Geschlecht getrennt, zum Stichtag 1.4.2020 angehängt.
Insgesamt sind im Sozialministeriumservice zu diesem Stichtag eine Amtsleitung, neun Landesstellenleitungen, eine Stabsabteilungsleitung, eine Supportbereichsleitung, vier Supportleitungen, 36 Abteilungsleitungen sowie neun Leitungen des Ärztlichen Dienstes eingerichtet. Differenzen zwischen dieser Gesamtzahl der Funktionen und der jeweiligen Gesamtzahl in den folgenden beiden Tabellen ergeben sich aus dem Umstand, dass Bedienstete mit mehreren Funktionen nur in ihrer höchsten Funktion erfasst werden und dass einzelne Funktionen gegenwärtig nicht besetzt sind bzw. nur geschäftsführend ausgeübt werden.
Funktion | gesamt | Männer | Frauen | Frauenanteil |
Amtsleitung | 1 | 1 | 0 | 0 % |
Landesstellenleitung, Supportbereichs / Stabsabteilungsleitung /stv. Amtsleitung | 11 | 6 | 5 | 45,5 % |
Abteilungsleitung | 31 | 13 | 18 | 58,1 % |
Leitung Ärztlicher Dienst | 9 | 3 | 6 | 66,7 % |
Funktion | gesamt | Männer | Frauen | Frauenanteil |
Landesstellenleitung, Supportbereichs /Stabsabteilungsleitung | 10 | 7 | 3 | 30 % |
Abteilungsleitung | 34 | 7 | 27 | 79,4 % |
Leitung Ärztlicher Dienst | 2 | 1 | 1 | 50 % |
Rückverweise
Keine Verweise gefunden