§ 1 Anwendungsbereich — Grundausbildungsverordnung-PDion
§ 1 Anwendungsbereich — Grundausbildungsverordnung-PDion
Zuerst erschienen durch
BGBl. II Nr. 305/2020
Inkrafttretungsdatum
01. August 2020
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40224448
Zuletzt nach Updates gesucht am
Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die Bediensteten der Parlamentsdirektion, die auf Grund des VBG oder dienstvertraglicher Vereinbarungen verpflichtet sind, eine Grundausbildung zu absolvieren, oder für die gemäß dem BDG 1979 der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist.
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