§ 12 Inkrafttreten und Schlussbestimmungen — Backtechnologie-Ausbildungsordnung
Rückverweise
(1) Die Bestimmungen der §§ 1 bis 3 betreffend die Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Backtechnologie gemäß dieser Verordnung treten mit 1. August 2019 in Kraft.
(2) Die Bestimmungen der §§ 4 bis 10 betreffend die Lehrabschlussprüfung für den Lehrberuf Backtechnologie gemäß dieser Verordnung treten mit 1. Januar 2020 in Kraft.
(3) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 129/2025 tritt mit 1. Juli 2025 in Kraft.
(4) § 1, die §§ 8 bis 13 samt Überschriften und die Paragraphenbezeichnung 14 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 192/2026 treten mit 1. Jänner 2027 in Kraft, gleichzeitig tritt § 11 in der vor der genannten Verordnung geltenden Fassung außer Kraft.
Keine Ergebnisse gefunden