BundesrechtVerordnungenErrichtung einer Notarstelle in Seekirchen am WallerseeArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 24. Dezember 1986
Up-to-date

Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1987 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Seekirchen am Wallersee errichtet.

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