BundesrechtVerordnungenErrichtung einer Notarstelle in Seekirchen am Wallersee

Errichtung einer Notarstelle in Seekirchen am Wallersee

In Kraft seit 24. Dezember 1986
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1987 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Seekirchen am Wallersee errichtet.