BundesrechtVerordnungenErrichtung einer 6. Notarstelle in Innsbruck und einer 2. Notarstelle in Feldkirch

Errichtung einer 6. Notarstelle in Innsbruck und einer 2. Notarstelle in Feldkirch

In Kraft seit 01. Juli 1964
Up-to-date

§ 1 § 1.

Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Innsbruck errichtet.

§ 2 § 2.

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Feldkirch errichtet.

§ 3 § 3.

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1964 in Kraft.