§ 1 Anwendungsbereich — Override-Verordnung
Diese Verordnung ist auf alle Rechtsträger anzuwenden, die die Bestimmungen des zweiten Abschnitts des dritten Buchs des UGB anwenden.
…angefochtene Urteil wird aufgehoben und die Rechtssache wird zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens sind weitere Verfahrenskosten. Begründung: [1] Der Kläger erwarb vom Beklagten, der eine Kraftfahrzeugwerkstatt und in kleinerem Umfang auch einen Fahrzeughandel betreibt, mit Kaufvertrag vom 27. März 2023 einen…
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