BundesrechtVerordnungenPannenstreifenfreigabe-Verordnung A 4

Pannenstreifenfreigabe-Verordnung A 4

In Kraft seit 17. Juli 2018
Up-to-date

§ 1

Als Strecke, auf der das zeitweilige Befahren des Pannenstreifens erlaubt werden darf, wird der Abschnitt zwischen km 4,16 und km 7,43 der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze der A 4 Ost Autobahn festgelegt.