§ 9a Priorität der Milch-Aktion — Verordnung Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Gliederung
2. Abschnitt Abgabe von landwirtschaftlichen Erzeugnissen
§ 9a Priorität der Milch-Aktion
Im Rahmen der Genehmigung der maximalen Beihilfezahlung gemäß § 9 Abs. 7 ist der Milch-Aktion gemäß § 7a der Vorrang einzuräumen.
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