BundesrechtVerordnungenDienstgradeverordnung-BMJ§ 1

§ 1

In Kraft seit 31. Januar 2017
Up-to-date

(1) Für die Beamtinnen und Beamten des Exekutivdienstes in der Verwendungsgruppe E 1 im Justizressort sind folgende Dienstgrade als Verwendungsbezeichnungen vorgesehen:

Funktionsgruppe Dienstgrad Kurzbezeichnung
12 General Gl
11 Generalmajor GenMjr
10 Generalmajor GenMjr
9 Brigadier Bgdr
8 Oberst Obst
7 Oberst Obst
6 Oberstleutnant Obstlt
5 Oberstleutnant Obstlt
4 Major Mjr
3 Hauptmann Hptm
2 Oberleutnant Oblt
1 Oberleutnant Oblt
Grundlaufbahn Leutnant Lt

(2) Abweichend von den Dienstgraden nach Abs. 1 sind für Beamtinnen und Beamte des Exekutivdienstes in den nachstehenden Verwendungen folgende Dienstgrade als Verwendungsbezeichnungen vorgesehen, sofern diese Beamtinnen oder Beamten einer niedrigeren Funktionsgruppe angehören:

Verwendung Dienstgrad
Leiterin oder Leiter der Abteilung Exekutive, Aufsicht, Bau und Sicherheit im Strafvollzug und im Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen im Bundesministerium für Justiz General
Bundesinspizierende oder Bundesinspizierender der Justizanstalten General
Stellvertretende Leiterin oder stellvertretender Leiter der Abteilung Exekutive, Aufsicht, Bau und Sicherheit im Strafvollzug und im Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen im Bundesministerium für Justiz Brigadier (ab einer Exekutivdienstzeit von 25 Jahren Generalmajor)
Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter in der Strafvollzugsakademie Oberst
Leiterin oder Leiter eines Ausbildungszentrums oder Stellvertreterin oder Stellvertreter einer Abteilungsleiterin oder eines Abteilungsleiters in der Strafvollzugsakademie Major (ab einer Exekutivdienstzeit von 25 Jahren Oberstleutnant)
Leiterin oder Leiter einer Justizanstalt bis zur Funktionsgruppe 6 Oberstleutnant (ab einer Exekutivdienstzeit von 20 Jahren Oberst)
Stellvertreterin oder Stellvertreter der Leiterin oder des Leiters einer Justizanstalt Major (ab einer Exekutivdienstzeit von 20 Jahren Oberstleutnant)
Bereichsleiterin oder Bereichsleiter einer Justizanstalt Major (ab einer Exekutivdienstzeit von 25 Jahren Oberstleutnant)
Departmentleiterin oder Departmentleiter einer Justizanstalt Hauptmann (ab einer Exekutivdienstzeit von 25 Jahren Major)

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