§ 2 — Übertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013
Rückverweise
Die haushaltsführenden Stellen bewirtschaften jeweils ein Detailbudget zweiter Ebene und sind dem Bundesministerium für Landesverteidigung in ihrer jeweiligen Funktion als haushaltsführende Stelle sowie dem sachlich in Betracht kommenden Detailbudget erster Ebene nachgeordnet.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden