BundesrechtVerordnungenÜbertragung von Aufgaben nach § 7 Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013§ 2

§ 2

In Kraft bis 31. Dezember 2022
Up-to-date

Die haushaltsführenden Stellen bewirtschaften jeweils ein Detailbudget zweiter Ebene und sind dem Bundesministerium für Landesverteidigung in ihrer jeweiligen Funktion als haushaltsführende Stelle sowie dem sachlich in Betracht kommenden Detailbudget erster Ebene nachgeordnet.

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