Die in § 7 Abs. 2 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013), BGBl. I Nr. 139/2009, genannten Aufgaben werden den Leiterinnen oder Leitern der in Z 1 bis 5 genannten Organisationseinheiten des Ressortbereiches des Bundesministers für Landesverteidigung übertragen und diese zu haushaltsführenden Stellen im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 2 BHG 2013 erklärt:
1. Kommando Landstreitkräfte,
2. Kommando Luftstreitkräfte,
3. Kommando Logistik,
4. Kommando Führungsunterstützung und Cyber Defence sowie
5. Landesverteidigungsakademie.
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