BundesrechtVerordnungenErlassung eines Heimarbeitstarifs für Heimarbeiter/innen in der Kettenstichstickerei§ 3

§ 3Tarifbestimmungen

In Kraft seit 01. Januar 2017
Up-to-date

§ 3.

1. Mindeststundenlohn:

Für andere Stickarbeiten (Festonieren und Ausbrennen) beträgt der Mindeststundenlohn 7,06 €.

2. Zuschlag:

Stickaufträge, die mit drei oder mehr Farben bzw. Stickmaterialien ausgeführt werden, erhalten einen Zuschlag von 10%.

3. Zuschlag

Stickaufträge, bei denen das Vernähen (Handarbeit) von mindestens fünf Fäden vorgesehen ist, erhalten einen Zuschlag von 10%.

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