Dieser Heimarbeitstarif gilt:
a) Räumlich: für das Bundesland Vorarlberg.
b) Sachlich: für alle Heimarbeiten auf dem Gebiet der Schifflistickerei.
c) Persönlich: für alle Auftraggeber/innen, die der Industrie und dem Gewerbe angehören und Heimarbeiten auf dem Gebiet der Schifflistickerei ausgeben, und für alle Heimarbeiter/innen, die solche Heimarbeiten übernehmen, sofern nicht für Auftraggeber/innen und Heimarbeiter/innen durch einschlägige Heimarbeitsgesamtverträge eine andere Regelung getroffen wurde.
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