(1) Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft –Verwaltungsbereich Wirtschaft bekennt sich zu einer zukunftsorientierten, individuell abgestimmten Ausbildung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach den neuesten Erkenntnissen.
(2) Vorrangige Ziele der Grundausbildung sind
1. die Vermittlung jener Kenntnisse, die zu einer qualitativ hochwertigen Erfüllung der Aufgaben auf dem Arbeitsplatz erforderlich sind,
2. die Bediensteten mit den Besonderheiten des Dienstes im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft – Verwaltungsbereich Wirtschaft vertraut zu machen, ihren flexiblen Einsatz zu unterstützen und
3. Kenntnisse über die Funktionsweise der österreichischen staatlichen Institutionen und der Europäischen Union zu vermitteln.
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