§ 1 Generelle Unzulässigkeit von Nebenbeschäftigungen — Nebenbeschäftigungsverordnung – Inneres
Für Bedienstete, die im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben Tätigkeiten ausüben, für die die Ausstellung von Urkunden, die über ihre Identität täuschen, vorgesehen ist, sind alle Nebenbeschäftigungen unzulässig.
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