§ 9 Außerkrafttreten — Kontrolle der Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur
Gliederung
5. Abschnitt Straf- und Schlussbestimmungen, Außerkrafttreten
§ 9 Außerkrafttreten
Rückverweise
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten folgende Verordnungen des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft außer Kraft:
1. Verordnung über die Kontrolle der Verbraucherinformation bei Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur, BGBl. II Nr. 221/2008, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 4/2014;
2. Verordnung über die Kontrolle von Vermarktungsnormen für Fischereierzeugnisse und zulässige Mindestgrößen für Fische, BGBl. II Nr. 263/2008.
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