(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über den Beitragssatz für die gemäß § 479a Abs. 1 Z 2 ASVG Versicherten, BGBl. Nr. 695/1996, außer Kraft.
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