§ 7 In- und Außerkrafttreten — Ausweise für Organe der Fernmeldebehörde
Rückverweise
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Dienstausweise für Organe der Fernmeldebehörde, BGBl. II Nr. 98/2007, außer Kraft.
(2) §§ 5 und 6 sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 398/2019 treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
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