Der Ausweis hat folgende Daten zu enthalten:
1. Vorderseite (Bildseite)
a) Schriftzug „Republik Österreich – Ausweis“;
b) Schriftzug „Fernmeldebüro“
c) Bundeswappen;
d) Lichtbild;
e) Schriftzug „Funktion“ und Funktionsbezeichnung „Organ der Fernmeldebehörde“;
f) Amtstitel, Akademische Grade, Standesbezeichnung, Vor- und Familienname;
g) Schriftzug „Geburtsdatum“ und das betreffende Datum;
h) Schriftzug „Seriennummer“ und die Seriennummer des Ausweises;
i) Schriftzug „Gültig bis“ und das Datum des Gültigkeitsablaufes des Ausweises;
j) aufgedruckte Unterschrift des/der Bediensteten;
2. Rückseite
b) Schriftzug „Fernmeldebüro“
b) Die wesentlichen Befugnisse der Organe der Fernmeldebehörde sind auf der Rückseite des Dienstausweises wie folgt anzugeben:
„Wesentliche Befugnisse der Organe der Fernmeldebehörde gemäß Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003, idgF, und Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz, BGBl. I Nr. 57/2017,, idgF
– Betreten von Grundstücken und Räumen
– Inanspruchnahme der Hilfeleistung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Sicherung der Überwachungsbefugnisse
– Überprüfung von Telekommunikationsanlagen
– Einholen von Auskünften und Urkunden
– Anordnung von Maßnahmen zum Schutz gestörter Anlagen
– Außerbetriebsetzen unbefugt errichteter und betriebener Telekommunikationsanlagen
– Einholen von Auskünften, Unterlagen und Benutzerinformationen
– Ziehen von Proben
– vorläufige Beschlagnahme“
c) Schriftzug „a.sign premium“ und Kartennummer des Ausweises;
d) Schriftzug „Gebührenbefr. § 2 GebG“.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise