§ 1 — Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung
Rückverweise
In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG werden einbezogen:
die Mitglieder des Vereins „Lawinen- und Vermisstensuchhundestaffel Salzburg“.
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