BundesrechtVerordnungenEinbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung

Einbeziehung in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung

In Kraft seit 01. August 2015
Up-to-date

§ 1

In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG werden einbezogen:

die Mitglieder des Vereins „Lawinen- und Vermisstensuchhundestaffel Salzburg“.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. August 2015 in Kraft.