In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherun
Diese Verordnung tritt mit 1. August 2015 in Kraft
Vorwort
In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG werden einbezogen:
die Mitglieder des Vereins „Lawinen- und Vermisstensuchhundestaffel Salzburg“.
Diese Verordnung tritt mit 1. August 2015 in Kraft.