Diese Verordnung regelt die einheitliche Ausbildung für das Bibliothekspersonal aller Universitäten gemäß Universitätsgesetz 2002 und der Universität für Weiterbildung Krems gemäß § 2 DUK-Gesetz 2004, BGBl. I Nr. 22, für
1. qualifizierte und höher qualifizierte Tätigkeiten und
2. Tätigkeiten mittlerer Qualifikation.
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