§ 17 Außer Kraft Treten — Anerkennung der im Rahmenplan Tiroler Oberland dargestellten wasserwirtschaftlichen Ordnung als öffentliches Interesse
Gliederung
5. Abschnitt Schlussbestimmungen
§ 17 Außer Kraft Treten
Diese Verordnung tritt mit 31.12.2039 außer Kraft.
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