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Anerkennung der im Rahmenplan Tiroler Oberland dargestellten wasserwirtschaftlichen Ordnung als öffentliches Interesse
§ 17
§ 17 Außer Kraft Treten
In Kraft bis 31. Dezember 2039
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§ 17 Außer Kraft Treten — Anerkennung der im Rahmenplan Tiroler Oberland dargestellten wasserwirtschaftlichen Ordnung als öffentliches Interesse
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Diese Verordnung tritt mit 31.12.2039 außer Kraft.
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