§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich — Veterinär-Antibiotika-MengenströmeVO
Gliederung
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Rückverweise
(1) Diese Verordnung bietet die rechtliche Basis für ein System zur Erfassung des Vertriebs und des Verbrauchs von Antibiotika im Veterinärbereich in Österreich.
(2) Ziel dieser Verordnung ist die Erfassung der im Veterinärbereich abgegebenen Antibiotikamengen.
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