Ein Lehrgangsteilnehmer bzw. eine Lehrgangsteilnehmerin ist von der Dienstbehörde von der weiteren Grundausbildung auszuschließen, wenn er bzw. sie die persönliche oder fachliche Eignung nicht (mehr) aufweist oder nach seinen in der Ausbildung gezeigten Leistungen angenommen werden muss, dass er bzw. sie das Ausbildungsziel nicht erreichen wird.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise