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Festlegung der Grenzübergangsstellen im Luftverkehr an der Außengrenze
§ 3
§ 3 Inkrafttreten
In Kraft seit 01. Januar 2014
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§ 3 Inkrafttreten — Festlegung der Grenzübergangsstellen im Luftverkehr an der Außengrenze
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Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.
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