Der Mündungsimpuls Mo ist aus der Masse m und der Geschwindigkeit v des Geschoßes nach der Formel zu ermitteln. Die Geschoßgeschwindigkeit ist in 2,5 m Entfernung vor der Mündung des Laufes in sinngemäßer Anwendung von § 36 Abs. 2 in einem zylindrischen Messlauf gemäß § 30 Abs. 2 ohne Choke, zu messen und ist als Mittelwert aus einer Serie von 10 Schüssen anzugeben.
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