Die im Anhang dargestellten Zeichen der in § 1 Abs. 1 genannten ausländischen Staaten sowie jene des seinerzeitigen Staates Yugoslawien sind den in § 1 Abs. 1 dargestellten Zeichen unter folgenden Maßgaben gleichzuachten:
1. Zeichen auf Handfeuerwaffen: Erprobung erfolgte vor dem 20. Oktober 2014;
2. Typenprüfzeichen auf Packungen für Munition: Erprobung erfolgte vor dem 20. Oktober 2016;
3. Zeichen auf Handfeuerwaffen und Typenprüfzeichen auf Packungen für Munition des Staates Yugoslawien: Erprobung erfolgte vor dem 30. September 1992.
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