Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Statistik der Gebarung im öffentlichen Sektor (Gebarungsstatistik-VO), BGBl. II Nr. 361/2002 in der Fassung BGBl. II Nr. 465/2004, tritt am 1. Jänner 2014 außer Kraft. Gleichzeitig tritt diese Verordnung in Kraft.
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