§ 1 Betrauung einer Abwicklungsstelle — Festlegung der Abwicklungsstelle nach dem Wasserbautenförderungsgesetz 1985
Rückverweise
Gemäß § 3a Abs. 1 WBFG 1985 wird die Kommunalkredit Public Consulting GmbH als Abwicklungsstelle festgelegt.
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