Festlegung der Abwicklungsstelle nach dem Wasserbautenförderungsgesetz 1985
Vorwort
§ 1 Betrauung einer Abwicklungsstelle
Gemäß § 3a Abs. 1 WBFG 1985 wird die Kommunalkredit Public Consulting GmbH als Abwicklungsstelle festgelegt.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.