Festlegung der Abwicklungsstelle nach dem Wasserbautenförderungsgesetz 1985
Vorwort/Präambel
Gemäß § 3a Abs. 1 WBFG 1985 wird die Kommunalkredit Public Consulting GmbH als Abwicklungsstelle festgelegt.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.