BundesrechtVerordnungenFestlegung der Abwicklungsstelle nach dem Wasserbautenförderungsgesetz 1985

Festlegung der Abwicklungsstelle nach dem Wasserbautenförderungsgesetz 1985

In Kraft seit 16. Oktober 2013
Up-to-date

§ 1 Betrauung einer Abwicklungsstelle

Gemäß § 3a Abs. 1 WBFG 1985 wird die Kommunalkredit Public Consulting GmbH als Abwicklungsstelle festgelegt.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.