(1) Diese Verordnung tritt mit 29. August 2013 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Anforderungen an Medizinprodukte der Richtlinie 93/42/EWG, die unter Verwendung von Gewebe tierischen Ursprungs hergestellt werden (MTGV), BGBl. II Nr. 579/2003, außer Kraft.
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