In die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung nach § 22a ASVG werden einbezogen:
1. die Mitglieder des Vereins „Österreichische Wasserrettung Landesverband Kärnten“,
2. die Mitglieder des Vereins „Österreichische Wasserrettung Landesverband Wien (ÖWR-LV Wien)“.
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