§ 1 Regelungsgegenstand — Gasnetzdienstleistungsqualitätsverordnung
Gliederung
1. Abschnitt Allgemeines
§ 1 Regelungsgegenstand
Rückverweise
Diese Verordnung bestimmt Standards für Netzbetreiber bezüglich der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität der gegenüber dem Netzbenutzer erbrachten Dienstleistungen und Kennzahlen zur Überwachung der Einhaltung dieser Standards.
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