§ 1 Regelungsgegenstand — Gasnetzdienstleistungsqualitätsverordnung
Gliederung
1. Abschnitt Allgemeines
§ 1 Regelungsgegenstand
Rückverweise
Diese Verordnung bestimmt Standards für Netzbetreiber bezüglich der Sicherheit, Zuverlässigkeit und Qualität der gegenüber dem Netzbenutzer erbrachten Dienstleistungen und Kennzahlen zur Überwachung der Einhaltung dieser Standards.