Die Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen Österreichs aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1165/2008 über Viehbestands- und Fleischstatistiken und zur Aufhebung der Richtlinien 93/23/EWG, 93/24/EWG und 93/25/EWG, ABl. Nr. L 321 vom 01.12.2008 S. 1, entsprechend dieser Verordnung Erhebungen durchzuführen und auf Grundlage der erhobenen Daten jeweils innerhalb eines Halbjahres nach dem Stichtag der Erhebung Statistiken zu erstellen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise