(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.
(2) § 2 dieser Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2014 außer Kraft.
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§ 3 Inkrafttreten und Außerkrafttreten — Berücksichtigung des ordentlichen Zivildienstes in der Grundausbildung für den Exekutivdienst | GesetzeFinden.at