Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern umfasst:
1. Je eine schriftliche Klausurarbeit in
a) Allgemeine Körperausbildung (Inhalte aus: Pädagogik, Didaktik und Methodik, Bewegungslehre, Sportphysiologie, Trainingslehre sowie sportkundliches Seminar),
b) Spezielle Trainingslehre, Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik sowie Spezielle Didaktik und Methodik in der von der Schülerin bzw. dem Schüler im Rahmen des Lehrganges gewählten Sportart im Ausmaß von je zwei Stunden.
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Allgemeine Körperausbildung (Inhalte aus: Pädagogik, Didaktik und Methodik, Bewegungslehre, Sportphysiologie, Trainingslehre sowie sportkundliches Seminar),
b) Spezielle Trainingslehre, Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik sowie Spezielle Didaktik und Methodik in der von der Schülerin bzw. dem Schüler im Rahmen des Lehrganges gewählten Sportart.
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Bewegung und Sport an Schulen hat zu umfassen:
1. Je eine schriftliche Klausurarbeit aus den Inhalten des Speziellen Faches Bewegung und Sport an Schulen.
2. Je eine mündliche Prüfung aus den Inhalten des Speziellen Faches Bewegung und Sport an Schulen.
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Tennislehrerinnen und Tennislehrern umfasst:
1. Je eine mündliche Prüfung in
a) Allgemeine Trainingslehre,
b) Spezielle Bewegungslehre,
c) Spezielle Trainingslehre.
2. Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reitlehrerinnen und Reitlehrern umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Trainingslehre,
b) Pädagogik, Didaktik und Methodik,
c) Reittheorie,
d) Exterieurlehre und Veterinärkunde.
3. Je eine praktische Prüfung in
a) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt – Dressur),
b) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt – Springen oder Vielseitigkeit).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierlehrerinnen und Voltigierlehrern umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Trainingslehre,
b) Pädagogik, Didaktik und Methodik,
c) Voltigiertheorie,
d) Exterieurlehre und Veterinärkunde.
3. Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Gespannfahren umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Trainingslehre,
b) Pädagogik, Didaktik und Methodik,
c) Beschirrungs- und Wagenkunde,
d) Exterieurlehre und Veterinärkunde,
e) Fahrtheorie.
3. Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Berg- und Skiführerinnen und Berg- und Skiführern umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Trainingslehre,
b) Orientierungs- und Kartenkunde.
3. Je eine praktische Prüfung in
a) Bergrettungstechnik,
b) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrerinnen und Skilehrern umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Bewegungslehre und Biomechanik,
b) Lebende Fremdsprache,
sofern auch die Zusatzprüfung zur Skiführerin und zum Skiführer abgelegt wird
c) Orientierungs- und Kartenkunde,
d) Schnee- und Lawinenkunde.
3. Je eine praktische Prüfung in
a) Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehrauftritt),
b) Skilauf im Gelände,
c) Schulefahren,
d) Überprüfung der Renntechnik durch Tore mit und ohne Zeitnehmung,
sofern auch die Zusatzprüfung zur Skiführerin und zum Skiführer abgelegt wird
e) Tourenführung,
f) Bergrettungstechnik.
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Snowboardlehrerinnen und Snowboardlehrern umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Bewegungslehre und Biomechanik,
b) lebende Fremdsprache (jene Fremdsprache, in der die höhere Stundenzahl besucht worden ist),
sofern auch die Zusatzprüfung zur Snowboardführerin und zum Snowboardführer abgelegt wird
c) Orientierungs- und Kartenkunde,
d) Schnee- und Lawinenkunde.
3. Je eine praktische Prüfung in
a) Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehrauftritt),
b) Snowboarden im Gelände,
c) Snowboardtechnik (Schulefahren),
d) Rennlauftechnik Snowboarden,
sofern auch die Zusatzprüfung für Snowboardführerinnen und Snowboardführer abgelegt wird
e) Tourenführung,
f) Bergrettungstechnik.
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Diplomtrainerinnen und Diplomtrainern setzt sich zusammen aus:
1. einer eigenständig verfassten Abschlussarbeit, die aus dem Gebiet der Sportbiologie, Sportpsychologie, Trainingslehre, Bewegungslehre, Sportpädagogik oder einem fächerübergreifendem Themengebiet das die Trainertätigkeit betrifft stammt und zwischen Kandidatinnen bzw. Kandidaten und Ausbildungsleitung festgelegt wird,
2. Präsentation und Diskussion dieser Abschlussarbeit vor einer Prüfungskommission, die sich aus einer Vertretung der Bundessportakademie sowie einer Sportfachverbandsvertretung zusammensetzt.
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern umfasst:
1. Je eine mündliche Prüfung in
a) Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik,
b) Spezielle Trainingslehre,
c) Reflexion des Handlungskonzeptes der Speziellen praktisch-methodischen Übungen (Lehrauftritt).
2. Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Athletik, Fitness und Koordination umfasst:
1. Je eine mündliche Prüfung in
a) Pädagogik, Didaktik und Methodik,
b) Bewegungslehre und Biomechanik,
c) Trainingslehre.
2. Eine praktische Prüfung in Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainerinnen und Fußballtrainern umfasst:
1. Je eine mündliche Prüfung in
a) Sportpsychologie,
b) Allgemeine und spezielle Bewegungslehre und Biomechanik,
c) Allgemeine Trainingslehre,
d) Spezielle Trainingslehre,
e) Reflexion des Handlungskonzeptes der Speziellen praktisch-methodischen Übungen (Lehrauftritt).
2. Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skitrainerinnen und Skitrainern/Alpin umfasst:
1. Je eine mündliche Prüfung in
a) Spezielle Trainingslehre,
b) Spezielle Bewegungslehre.
2. Je eine praktische Prüfung in
a) Grundtechnik des alpinen Skilaufs,
b) Technik des Rennlaufs,
c) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reittrainerinnen und Reittrainern für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit umfasst:
1. Je eine mündliche Prüfung in
a) Sportbiologie,
b) Trainingslehre,
c) Reittheorie,
d) Exterieurlehre und Veterinärkunde.
2. Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Sportschießen/Gewehr umfasst:
1. Je eine mündliche Prüfung in
a) Bewegungslehre,
b) Trainingslehre,
c) Sportpsychologie.
2. Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Sportschießen/Pistole umfasst:
1. Je eine mündliche Prüfung in
a) Bewegungslehre,
b) Trainingslehre,
c) Sportpsychologie.
2. Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Allgemeine Körperausbildung umfasst:
1. Je eine mündliche Prüfung in
a) Pädagogik, Didaktik und Methodik,
b) Bewegungslehre und Biomechanik,
c) Trainingslehre.
2. Eine praktische Prüfung Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt) oder Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sportinstruktorinnen und Sportinstruktoren umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Sportbiologie,
b) Bewegungslehre und Biomechanik,
c) Trainingslehre.
3. Je eine praktische Prüfung in
a) Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
b) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboarden umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Sportbiologie,
b) Bewegungslehre und Biomechanik,
c) Trainingslehre.
3. Je eine praktische Prüfung in
a) Snowboardtechnik (Schule und Gelände),
b) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportschießen/Gewehr umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Bewegungslehre und Biomechanik,
b) Trainingslehre,
c) Wettkampfbestimmungen und Regelkunde.
3. Je eine praktische Prüfung in
a) Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehrauftritt),
b) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportschießen/Pistole umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Bewegungslehre und Biomechanik,
b) Trainingslehre,
c) Wettkampfbestimmungen und Regelkunde.
3. Je eine praktische Prüfung in
a) Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehrauftritt),
b) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skilanglauf umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Sportbiologie,
b) Bewegungslehre und Biomechanik,
c) Trainingslehre.
3. Je eine praktische Prüfung in
a) Praktische Übungen (Langlauf-Technikprogramm),
b) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skitouren umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Sportbiologie und Erste Hilfe,
b) Trainings- und Bewegungslehre,
c) Orientierungs- und Kartenkunde,
d) Schnee- und Lawinenkunde.
3. Je eine praktische Prüfung in
a) Praxis Skitouren,
b) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
c) Rettungstechnik.
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skihochtouren umfasst:
1. Je eine mündliche Prüfung in
a) Orientierungs- und Kartenkunde,
b) Schnee- und Lawinenkunde.
2. Je eine praktische Prüfung in
a) Praxis Skihochtouren,
b) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
c) Rettungstechnik.
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboardtouren umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Sportbiologie und Erste Hilfe,
b) Trainings- und Bewegungslehre,
c) Orientierung,
d) Schnee- und Lawinenkunde.
3. Je eine praktische Prüfung in
a) Praxis Snowboardtouren,
b) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
c) Rettungstechnik.
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skiinstruktorinnen und Skiinstruktoren umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Sportbiologie,
b) Pädagogik, Didaktik und Methodik,
c) Bewegungslehre und Biomechanik,
d) Schnee- und Lawinenkunde.
3. Je eine praktische Prüfung in
a) Skilauf im organisierten Skiraum,
b) Grundtechniken des alpinen Skilaufs,
c) Riesentorlauf,
d) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt auf Schnee).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Jugendskirennlauf umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Sportbiologie,
b) Bewegungslehre und Biomechanik,
c) Trainingslehre.
3. Eine praktische Prüfung in
a) Renntechnik,
b) Grundtechnik des alpinen Skirennlaufs,
c) Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt auf Schnee),
d) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Hochtouren umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Sportbiologie und Erste Hilfe,
b) Trainings- und Bewegungslehre,
c) Orientierungs- und Kartenkunde.
3. Je eine praktische Prüfung in
a) Praxis Hochtouren (Fels und Eis),
b) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
c) Rettungstechnik.
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Klettern-Alpin umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Sportbiologie und Erste Hilfe,
b) Trainings- und Bewegungslehre,
c) Orientierungs- und Kartenkunde.
3. Je eine praktische Prüfung
a) Praxis Klettern-Alpin,
b) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
c) Rettungstechnik.
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Wandern umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Sportbiologie und Erste Hilfe,
b) Trainings- und Bewegungslehre,
c) Orientierungs- und Kartenkunde.
3. Je eine praktische Prüfung in
a) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
b) Praxis Wandern.
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Winterwandern umfasst:
1. Je eine mündliche Prüfung in
a) Orientierungs- und Kartenkunde,
b) Schnee- und Lawinenkunde.
2. Je eine praktische Prüfung in
a) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
b) Praxis Wandern,
c) Rettungstechnik.
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Eis- und Stockschießen, Sportkegeln und Kinderturnen umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Sportbiologie,
b) Bewegungslehre und Biomechanik,
c) Trainingslehre.
3. Je eine praktische Prüfung in
a) Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
b) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung in Lehrgängen zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für die Sportausübung von Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen oder Mentalbehinderungen umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Sportbiologie,
b) Pädagogik, Didaktik und Methodik,
c) Trainingslehre.
3. Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktorinnen und Reitinstruktoren umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Sportbiologie,
b) Trainings- und Bewegungslehre,
c) Reittheorie,
d) Exterieurlehre und Veterinärkunde.
3. Je eine praktische Prüfung in
a) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt – Dressur),
b) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt – Springen).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierinstruktorinnen und Voltigierinstruktoren umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Sportbiologie,
b) Trainings- und Bewegungslehre,
c) Voltigiertheorie,
d) Exterieurlehre und Veterinärkunde.
3. Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Gespannfahren umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Sportbiologie,
b) Trainings- und Bewegungslehre,
c) Beschirrungs- und Wagenkunde,
d) Exterieurlehre und Veterinärkunde.
3. Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktorinnen und Fußballinstruktoren umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Bewegungslehre,
b) Pädagogik, Didaktik und Methodik,
c) Allgemeine Trainingslehre,
d) Spezielle Trainingslehre.
3. Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren Tennis umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Sportbiologie,
b) Spezielle Bewegungslehre,
c) Allgemeine Trainingslehre.
3. Eine praktische Prüfung in
a) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
b) Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren Sportklettern/Breitensport umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Sportbiologie,
b) Bewegungslehre und Biomechanik,
c) Trainingslehre.
3. Je eine praktische Prüfung in
a) Praktische Übungen,
b) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren Sportklettern Leistungssport umfasst:
1. Je eine mündliche Prüfung in
a) Bewegungslehre und Biomechanik,
b) Trainingslehre.
2. Je eine praktische Prüfung in
a) Klettern an künstlicher Wand – Eigenkönnen,
b) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Mountainbike umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Sportbiologie,
b) Bewegungslehre und Biomechanik,
c) Trainingslehre.
3. Je eine praktische Prüfung in
a) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),
b) Mountainbiketechnik (Fahrtechnikparcours und Uphill-Test).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Kinder- und Jugendfußball umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Allgemeine Trainingslehre,
b) Spezielle Trainingslehre,
c) Bewegungslehre,
d) Pädagogik, Didaktik und Methodik.
3. Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten umfasst:
1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).
2. Je eine mündliche Prüfung in
a) Erste Hilfe,
b) Pädagogik, Didaktik und Methodik,
c) Bädertechnik und Bäderbau,
d) Hygiene und Wasseraufbereitung.
3. Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).
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