BundesrechtVerordnungenVerordnung über die Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen an Bundessportakademien

Verordnung über die Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen an Bundessportakademien

In Kraft seit 01. April 2017
Up-to-date

1. Abschnitt

§ 1 Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für die an den öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Bundessportakademien durchzuführenden Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen.

2. Abschnitt

Eignungsprüfung

§ 2 Umfang

(1) Die Eignungsprüfung besteht aus

1. einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung im Prüfungsfach Deutsch sowie

2. einer praktischen Prüfung.

(2) Vor Ablegung der Eignungsprüfung ist die körperliche Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten festzustellen. Der Nachweis der körperlichen Eignung hat nach sportärztlichen Kriterien durch Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses, das nicht älter als sechs Monate sein darf, zu erfolgen. Treten während der Ausbildung Bedenken im Hinblick auf die körperliche Eignung auf, so kann neuerlich die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangt werden.

(3) Die Prüfungen gemäß Abs. 1 Z 1 und 2 entfallen für Kandidatinnen und Kandidaten im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern, sofern sie den Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern sowie zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Bewegung und Sport mit dem entsprechenden Spezialfach erfolgreich abgeschlossen haben. Die Prüfung gemäß Abs. 1 Z 2 entfällt für Kandidatinnen und Kandidaten im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern, sofern sie den Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren der gleichen Sportart oder den Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern, die im Zuge der Ausbildung einen Schwerpunkt haben, der Gegenstand der Trainerausbildung ist, erfolgreich abgeschlossen haben.

(4) Betreffend den Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern können im Falle des Bestehens von körperlichen Beeinträchtigungen der Kandidatin oder des Kandidaten in den in Anlage A.1 genannten Disziplinen die Leistungen dem Niveau der Beeinträchtigung angepasst werden.

(5) Die Eignungsprüfung entfällt in dem Ausmaß, als gleichwertige Leistungen nachgewiesen werden; darüber hat die Schulleiterin oder der Schulleiter zu befinden.

§ 3 Prüfungsgebiete

(1) Die Klausurprüfung im Prüfungsfach Deutsch besteht aus einem Aufsatz mit berufsbezogener Themenstellung. Er dient der Feststellung, ob die Kandidatin und der Kandidat

1. über eine angemessene Sprachbeherrschung und

2. über berufsadäquate Interessen, Einstellungen, Motivationen und Einfallsreichtum

verfügt. Die Arbeitszeit hat eine Stunde zu betragen.

(2) Die mündliche Prüfung im Prüfungsfach Deutsch dient der Feststellung der Gewandtheit im sprachlichen Ausdruck.

(3) Die praktische Prüfung ist nach den in der Anlage „praktische Prüfung“ vorgesehenen Bestimmungen durchzuführen.

§ 4 Durchführung der Klausurprüfung

(1) Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die für die ordnungsgemäße Durchführung der Klausurprüfung notwendigen Vorkehrungen zu treffen.

(2) Die Aufgabenstellungen sind der Prüfungskandidatin und dem Prüfungskandidaten unmittelbar vor der Klausurprüfung mitzuteilen. Die für die Mitteilung der Aufgabenstellung verwendete Zeit ist in die Arbeitszeit nicht einzurechnen.

(3) Vorgetäuschte Leistungen (zB wegen Gebrauches unerlaubter Hilfsmittel oder Hilfen) sind nicht zu beurteilen; in diesem Falle darf die Klausurprüfung beim nächstfolgenden Prüfungstermin mit neuer Aufgabenstellung nochmals abgelegt werden.

(4) Unerlaubte Hilfsmittel, deren sich die Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten bedienen könnten, sind diesen abzunehmen, dem Prüfungsprotokoll anzuschließen und nach dem betreffenden Prüfungstermin zurückzugeben.

(5) Über den Verlauf der Prüfung hat die jeweils aufsichtführende Lehrkraft Protokoll zu führen, in dem Beginn und Ende der Aufsicht, Beginn und Ende der Abwesenheit einzelner Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten vom Prüfungsraum, der Zeitpunkt der Ablieferung der einzelnen Prüfungsarbeiten, die Anzahl der Beilagen sowie etwaige besondere Vorkommnisse, insbesondere solche nach Abs. 3 und 4, zu vermerken sind.

§ 5 Durchführung der mündlichen und der praktischen Prüfung

(1) Die mündliche Prüfung und die praktische Prüfung können am Tag der Klausurprüfung oder an dem der Klausurprüfung folgenden Tag stattfinden. Das Antreten zur praktischen Prüfung ist nur zulässig, sofern die gesundheitliche Eignung gemäß § 2 Abs. 2 festgestellt wurde.

(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die für die ordnungsgemäße Durchführung der mündlichen und praktischen Prüfung notwendigen Vorkehrungen zu treffen.

(3) Im Rahmen der mündlichen und praktischen Prüfung ist die Prüfung mehrerer Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten zur gleichen Zeit zulässig, sofern dadurch das zu überprüfende Wissen und Können in gesicherter Weise festgestellt werden kann und es die Eigenart des Prüfungsgebietes ermöglicht.

(4) Bedient sich die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat bei der Lösung einer Aufgabe unerlaubter Hilfsmittel oder Hilfen, ist die betreffende Aufgabe nicht zu beurteilen und eine neue Aufgabe zu stellen.

(5) Die der Prüfungskandidatin und dem Prüfungskandidaten im Rahmen der mündlichen und der praktischen Prüfung gestellten Aufgaben sind im Prüfungsprotokoll zu vermerken.

(6) Der Prüfungskandidatin und dem Prüfungskandidaten ist im Rahmen der mündlichen Prüfung eine Aufgabe zur Beantwortung vorzulegen.

(7) Ergibt sich aus der Lösung der Aufgabe keine sichere Beurteilungsgrundlage, so ist eine weitere Aufgabe zu stellen.

(8) Für die mündliche und praktische Prüfung ist jeweils nicht mehr Zeit zu verwenden, als für die Gewinnung einer sicheren Beurteilung erforderlich ist.

§ 6 Beurteilung

(1) Die Leistungen der Prüfungskandidatin und des Prüfungskandidaten bei der Eignungsprüfung sind in jedem Prüfungsgebiet von der Prüferin oder dem Prüfer zu beurteilen (Einzelbeurteilungen). Grundlage der Beurteilung der Leistungen sind die von den Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten bei der Lösung der Aufgabe erwiesene Kenntnis des Prüfungsgebietes und Eigenständigkeit im Denken. Im Übrigen finden die Bestimmungen des § 11 Abs. 2, 5 und 7, § 15 Abs. 1 und 3 sowie § 16 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 der Leistungsbeurteilungsverordnung, BGBl. Nr. 371/1974, in der jeweils geltenden Fassung, sinngemäß Anwendung. Eine positive Beurteilung darf jedoch nur erfolgen, sofern sämtliche in der in Betracht kommenden Anlage allenfalls vorgeschriebenen Mindestvoraussetzungen erfüllt sind.

(2) Auf Grund der Prüfungsergebnisse nach Abs. 1 ist unter Berücksichtigung der bisherigen Schulleistungen in einer Konferenz gemäß § 8 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung festzusetzen, ob die Prüfungskandidatin und der Prüfungskandidat die Prüfung „bestanden“ oder wegen mangelnder Eignung „nicht bestanden“ hat (Gesamtbeurteilung).

(3) Zur Festsetzung der Gesamtbeurteilung sind die überprüften schriftlichen Prüfungsarbeiten und die der Prüfungskandidatin und dem Prüfungskandidaten im Rahmen der mündlichen und praktischen Prüfung gestellten Aufgaben allen Prüferinnen und Prüfern sowie der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu Beginn der gemäß Abs. 2 abzuhaltenden Konferenz zugänglich zu machen.

(4) Die im Rahmen der Konferenz der Prüferinnen und Prüfer (Abs. 2) festgesetzte Gesamtbeurteilung der Leistungen der Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten sind diesen bekanntzugeben. Hat die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat die Prüfung bestanden und wird sie oder er in die Schule aufgenommen, ist die Gesamtbeurteilung zugleich mit der Aufnahme durch Anschlag an der Amtstafel der Schule oder in anderer geeigneter Weise bekannt zu geben. Hat die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat die Prüfung nicht bestanden oder kann sie bzw. er aber wegen Platzmangels nicht in die Schule aufgenommen werden, ist die Gesamtbeurteilung zugleich mit der Ablehnung der Aufnahme schriftlich bekannt zu geben.

(5) Die Einzelbeurteilungen (Abs. 1) und die Gesamtbeurteilung (Abs. 2) sind in das Prüfungsprotokoll aufzunehmen. Das Prüfungsprotokoll ist von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden und von allen Prüferinnen und Prüfern zu unterfertigen.

§ 7 Verhinderung und Rücktritt

(1) Ist eine Prüfungskandidatin oder ein Prüfungskandidat an der Ablegung der Klausurprüfung oder einer mündlichen oder praktischen Teilprüfung verhindert, darf die betreffende Prüfung mit neuer Aufgabenstellung nach Möglichkeit im selben Prüfungstermin, sonst in dem auf den Wegfall des Verhinderungsgrundes nächstfolgenden Prüfungstermin nachgeholt werden.

(2) Beurteilte schriftliche, mündliche und praktische Teilprüfungen behalten ihre Gültigkeit. Ist eine Prüfungskandidatin oder ein Prüfungskandidat jedoch nur vorübergehend verhindert, ist ihr und ihm nach Möglichkeit Gelegenheit zur Fortsetzung der mündlichen und praktischen Prüfung, erforderlichenfalls unter neuer Aufgabenstellung, zu geben.

(3) Die Abs. 1 und 2 finden sinngemäß auf jene Fälle Anwendung, in denen die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat von einer schriftlichen, einer mündlichen oder einer praktischen Teilprüfung zurücktritt. Nach Entgegennahme der Aufgabenstellung ist der Rücktritt nicht mehr zulässig; die betreffende Teilprüfung ist zu beurteilen.

§ 8 Zeugnis

(1) Kann eine Kandidatin oder ein Kandidat wegen Platzmangels nicht in die Schule aufgenommen werden, ist auf ihr oder sein Verlangen über die Einzelbeurteilungen und über die Gesamtbeurteilung ein Zeugnis auszustellen.

(2) Das Zeugnisformular für das Zeugnis über die Eignungsprüfung ist entsprechend der Anlage E zu gestalten.

3. Abschnitt

Abschlussprüfung und Befähigungsprüfung

§ 9 Umfang

(1) Die Abschlussprüfung und die Befähigungsprüfung haben aus einer Klausurprüfung und einer mündlichen Prüfung oder einer mündlichen und einer praktischen Prüfung gemäß den Anlagen A.1 bis D zu bestehen.

(2) Eine allfällige Semesterprüfung über einen Pflichtgegenstand ist im Rahmen der Abschluss- oder Befähigungsprüfung

1. als mündliche Prüfung im betreffenden Pflichtgegenstand, sofern es sich um einen theoretischen Pflichtgegenstand handelt, oder

2. als zusätzliche praktische Prüfung, sofern es sich um einen praktischen Pflichtgegenstand handelt,

abzulegen.

§ 10

Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten sind auf Antrag von der Ablegung der Abschlussprüfung oder Befähigungsprüfung in einzelnen Prüfungsgebieten zu befreien, wenn

1. sie das betreffende Prüfungsgebiet im Rahmen

a) der Abschlussprüfung eines anderen Lehrganges zur Ausbildung von Sportlehrern oder,

b) einer mindestens gleichwertigen staatlichen oder staatlich anerkannten Ausbildung oder

c) einer Reifeprüfung, einer Reife- und Diplomprüfung, einer Diplomprüfung, einer Reife- und Befähigungsprüfung oder einer Befähigungsprüfung an einer anderen Schulart (Form, Fachrichtung)

bereits mit Erfolg abgelegt haben und

2. die Schulleiterin oder der Schulleiter die Gleichwertigkeit der Prüfung feststellt.

§ 11 Prüfungsgebiete

Das Prüfungsgebiet der Abschlussprüfung und der Befähigungsprüfung umfasst jeweils den gesamten Lehrstoff des entsprechenden Pflichtgegenstandes gemäß der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für Bundessportakademien erlassen werden, im Falle des § 10 Abs. 2 jedoch nur den Lehrstoff des letzten Semesters.

§ 12 Durchführung

(1) Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat die für die ordnungsgemäße Durchführung der Klausurprüfung, der mündlichen und praktischen Prüfung notwendigen Vorkehrungen zu treffen.

(2) Für die Durchführung der Klausurprüfung findet § 4 sinngemäß Anwendung.

(3) Die mündliche Prüfung und die praktische Prüfung haben nach Möglichkeit am Tag der Klausurprüfung oder an dem der Klausurprüfung folgenden Tag stattzufinden.

(4) Im Rahmen einer mündlichen Prüfung dürfen zur selben Zeit nicht mehrere Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten geprüft werden, doch ist während einer mündlichen Prüfung einer Prüfungskandidatin oder eines Prüfungskandidaten die Ausgabe von Aufgaben an andere Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten zur Vorbereitung zulässig.

(5) Im Rahmen der praktischen Prüfung ist die Prüfung mehrerer Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten zur gleichen Zeit zulässig, sofern es die Eigenart des Prüfungsgebietes ermöglicht.

(6) Bedient sich die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat bei der Lösung einer Aufgabe unerlaubter Hilfsmittel oder Hilfen, ist die betreffende Aufgabe nicht zu beurteilen und eine neue Aufgabe zu stellen.

(7) Die der Prüfungskandidatin und dem Prüfungskandidaten im Rahmen der mündlichen und der praktischen Prüfung gestellten Aufgaben sind im Prüfungsprotokoll zu vermerken.

(8) Für die Durchführung der mündlichen Prüfung findet ferner § 6 sinngemäß Anwendung.

§ 13 Wiederholung

Die Wiederholung von Teilprüfungen der Abschluss- und Befähigungsprüfung ist innerhalb von drei Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt des erstmaligen Antretens, nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Prüfungsvorschriften durchzuführen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Abschluss- und Befähigungsprüfung nach den jeweils geltenden Prüfungsvorschriften durchzuführen, wobei erfolgreich abgelegte Prüfungen vergleichbaren Umfangs und Inhalts nicht zu wiederholen sind.

§ 14 Zeugnis

(1) Das Zeugnis für die Abschlussprüfung ist gemäß Anlage F , das Zeugnis für die Befähigungsprüfung gemäß Anlage G zu gestalten. Für diese Zeugnisse ist ein hellgrüner Unterdruck gemäß Anlage H zu verwenden.

(2) Bei Entfall von Prüfungsgebieten gemäß § 11 ist in das Prüfungszeugnis ein entsprechender Vermerk aufzunehmen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2011 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Eignungsprüfungen, Abschlussprüfungen und Befähigungsprüfungen an Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, BGBl. Nr. 530/1992, in der Fassung der Verordnungen BGBl. II Nr. 49/1993, 265/1996, 83/2000, 141/1985, 287/2004 und 306/2006 außer Kraft. Die zuletzt genannte Verordnung gilt jedoch für Lehrgänge, die vor dem 1. Oktober 2011 eingerichtet wurden.

(3) Der Titel, die §§ 1 und 11 sowie der Titel der Anlage A.2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 90/2017 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Anlage A.1

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern umfasst:

1. Je eine schriftliche Klausurarbeit in

a) Allgemeine Körperausbildung (Inhalte aus: Pädagogik, Didaktik und Methodik, Bewegungslehre, Sportphysiologie, Trainingslehre sowie sportkundliches Seminar),

b) Spezielle Trainingslehre, Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik sowie Spezielle Didaktik und Methodik in der von der Schülerin bzw. dem Schüler im Rahmen des Lehrganges gewählten Sportart im Ausmaß von je zwei Stunden.

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Allgemeine Körperausbildung (Inhalte aus: Pädagogik, Didaktik und Methodik, Bewegungslehre, Sportphysiologie, Trainingslehre sowie sportkundliches Seminar),

b) Spezielle Trainingslehre, Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik sowie Spezielle Didaktik und Methodik in der von der Schülerin bzw. dem Schüler im Rahmen des Lehrganges gewählten Sportart.

Anlage A.2

Befähigungsprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Bewegung und Sport an Schulen

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Bewegung und Sport an Schulen hat zu umfassen:

1. Je eine schriftliche Klausurarbeit aus den Inhalten des Speziellen Faches Bewegung und Sport an Schulen.

2. Je eine mündliche Prüfung aus den Inhalten des Speziellen Faches Bewegung und Sport an Schulen.

Anlage A.3

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Tennislehrerinnen und Tennislehrern

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Tennislehrerinnen und Tennislehrern umfasst:

1. Je eine mündliche Prüfung in

a) Allgemeine Trainingslehre,

b) Spezielle Bewegungslehre,

c) Spezielle Trainingslehre.

2. Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage A.4

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reitlehrerinnen und Reitlehrern

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reitlehrerinnen und Reitlehrern umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Trainingslehre,

b) Pädagogik, Didaktik und Methodik,

c) Reittheorie,

d) Exterieurlehre und Veterinärkunde.

3. Je eine praktische Prüfung in

a) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt – Dressur),

b) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt – Springen oder Vielseitigkeit).

Anlage A.5

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierlehrerinnen und Voltigierlehrern

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierlehrerinnen und Voltigierlehrern umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Trainingslehre,

b) Pädagogik, Didaktik und Methodik,

c) Voltigiertheorie,

d) Exterieurlehre und Veterinärkunde.

3. Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage A.6

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Gespannfahren

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Gespannfahren umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Trainingslehre,

b) Pädagogik, Didaktik und Methodik,

c) Beschirrungs- und Wagenkunde,

d) Exterieurlehre und Veterinärkunde,

e) Fahrtheorie.

3. Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage A.7

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Berg- und Skiführerinnen und Berg- und Skiführern

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Berg- und Skiführerinnen und Berg- und Skiführern umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Trainingslehre,

b) Orientierungs- und Kartenkunde.

3. Je eine praktische Prüfung in

a) Bergrettungstechnik,

b) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage A.8

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrerinnen und Skiführerinnen sowie Skilehrern und Skiführern

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrerinnen und Skilehrern umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Bewegungslehre und Biomechanik,

b) Lebende Fremdsprache,

sofern auch die Zusatzprüfung zur Skiführerin und zum Skiführer abgelegt wird

c) Orientierungs- und Kartenkunde,

d) Schnee- und Lawinenkunde.

3. Je eine praktische Prüfung in

a) Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehrauftritt),

b) Skilauf im Gelände,

c) Schulefahren,

d) Überprüfung der Renntechnik durch Tore mit und ohne Zeitnehmung,

sofern auch die Zusatzprüfung zur Skiführerin und zum Skiführer abgelegt wird

e) Tourenführung,

f) Bergrettungstechnik.

Anlage A.9

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Snowboardlehrerinnen und Snowboardführerinnen und Snowboardlehrern und Snowboardführern

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Snowboardlehrerinnen und Snowboardlehrern umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Bewegungslehre und Biomechanik,

b) lebende Fremdsprache (jene Fremdsprache, in der die höhere Stundenzahl besucht worden ist),

sofern auch die Zusatzprüfung zur Snowboardführerin und zum Snowboardführer abgelegt wird

c) Orientierungs- und Kartenkunde,

d) Schnee- und Lawinenkunde.

3. Je eine praktische Prüfung in

a) Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehrauftritt),

b) Snowboarden im Gelände,

c) Snowboardtechnik (Schulefahren),

d) Rennlauftechnik Snowboarden,

sofern auch die Zusatzprüfung für Snowboardführerinnen und Snowboardführer abgelegt wird

e) Tourenführung,

f) Bergrettungstechnik.

Anlage B.1

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Diplomtrainerinnen und Diplomtrainern

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Diplomtrainerinnen und Diplomtrainern setzt sich zusammen aus:

1. einer eigenständig verfassten Abschlussarbeit, die aus dem Gebiet der Sportbiologie, Sportpsychologie, Trainingslehre, Bewegungslehre, Sportpädagogik oder einem fächerübergreifendem Themengebiet das die Trainertätigkeit betrifft stammt und zwischen Kandidatinnen bzw. Kandidaten und Ausbildungsleitung festgelegt wird,

2. Präsentation und Diskussion dieser Abschlussarbeit vor einer Prüfungskommission, die sich aus einer Vertretung der Bundessportakademie sowie einer Sportfachverbandsvertretung zusammensetzt.

Anlage B.2

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern umfasst:

1. Je eine mündliche Prüfung in

a) Spezielle Bewegungslehre und Biomechanik,

b) Spezielle Trainingslehre,

c) Reflexion des Handlungskonzeptes der Speziellen praktisch-methodischen Übungen (Lehrauftritt).

2. Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Athletik, Fitness und Koordination

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Athletik, Fitness und Koordination umfasst:

1. Je eine mündliche Prüfung in

a) Pädagogik, Didaktik und Methodik,

b) Bewegungslehre und Biomechanik,

c) Trainingslehre.

2. Eine praktische Prüfung in Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage B.3

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainerinnen und Fußballtrainern

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainerinnen und Fußballtrainern umfasst:

1. Je eine mündliche Prüfung in

a) Sportpsychologie,

b) Allgemeine und spezielle Bewegungslehre und Biomechanik,

c) Allgemeine Trainingslehre,

d) Spezielle Trainingslehre,

e) Reflexion des Handlungskonzeptes der Speziellen praktisch-methodischen Übungen (Lehrauftritt).

2. Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage B.4

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Ski/Alpin

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skitrainerinnen und Skitrainern/Alpin umfasst:

1. Je eine mündliche Prüfung in

a) Spezielle Trainingslehre,

b) Spezielle Bewegungslehre.

2. Je eine praktische Prüfung in

a) Grundtechnik des alpinen Skilaufs,

b) Technik des Rennlaufs,

c) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage B.5

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reittrainerinnen und Reittrainern für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reittrainerinnen und Reittrainern für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit umfasst:

1. Je eine mündliche Prüfung in

a) Sportbiologie,

b) Trainingslehre,

c) Reittheorie,

d) Exterieurlehre und Veterinärkunde.

2. Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage B.6

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Sportschießen/Gewehr

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Sportschießen/Gewehr umfasst:

1. Je eine mündliche Prüfung in

a) Bewegungslehre,

b) Trainingslehre,

c) Sportpsychologie.

2. Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage B.7

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Sportschießen/Pistole

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Sportschießen/Pistole umfasst:

1. Je eine mündliche Prüfung in

a) Bewegungslehre,

b) Trainingslehre,

c) Sportpsychologie.

2. Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage B.8

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Allgemeine Körperausbildung

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Allgemeine Körperausbildung umfasst:

1. Je eine mündliche Prüfung in

a) Pädagogik, Didaktik und Methodik,

b) Bewegungslehre und Biomechanik,

c) Trainingslehre.

2. Eine praktische Prüfung Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt) oder Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.1

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sportinstruktorinnen und Sportinstruktoren

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sportinstruktorinnen und Sportinstruktoren umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Sportbiologie,

b) Bewegungslehre und Biomechanik,

c) Trainingslehre.

3. Je eine praktische Prüfung in

a) Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),

b) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboarden

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboarden umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Sportbiologie,

b) Bewegungslehre und Biomechanik,

c) Trainingslehre.

3. Je eine praktische Prüfung in

a) Snowboardtechnik (Schule und Gelände),

b) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportschießen/Gewehr

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportschießen/Gewehr umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Bewegungslehre und Biomechanik,

b) Trainingslehre,

c) Wettkampfbestimmungen und Regelkunde.

3. Je eine praktische Prüfung in

a) Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehrauftritt),

b) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportschießen/Pistole

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportschießen/Pistole umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Bewegungslehre und Biomechanik,

b) Trainingslehre,

c) Wettkampfbestimmungen und Regelkunde.

3. Je eine praktische Prüfung in

a) Pädagogik, Didaktik und Methodik (Lehrauftritt),

b) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skilanglauf

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skilanglauf umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Sportbiologie,

b) Bewegungslehre und Biomechanik,

c) Trainingslehre.

3. Je eine praktische Prüfung in

a) Praktische Übungen (Langlauf-Technikprogramm),

b) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.2

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skitouren

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skitouren umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Sportbiologie und Erste Hilfe,

b) Trainings- und Bewegungslehre,

c) Orientierungs- und Kartenkunde,

d) Schnee- und Lawinenkunde.

3. Je eine praktische Prüfung in

a) Praxis Skitouren,

b) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),

c) Rettungstechnik.

Anlage C.3

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skihochtouren

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skihochtouren umfasst:

1. Je eine mündliche Prüfung in

a) Orientierungs- und Kartenkunde,

b) Schnee- und Lawinenkunde.

2. Je eine praktische Prüfung in

a) Praxis Skihochtouren,

b) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),

c) Rettungstechnik.

Anlage C.4

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboardtouren

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboardtouren umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Sportbiologie und Erste Hilfe,

b) Trainings- und Bewegungslehre,

c) Orientierung,

d) Schnee- und Lawinenkunde.

3. Je eine praktische Prüfung in

a) Praxis Snowboardtouren,

b) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),

c) Rettungstechnik.

Anlage C.5

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skiinstruktorinnen und Skiinstruktoren

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Skiinstruktorinnen und Skiinstruktoren umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Sportbiologie,

b) Pädagogik, Didaktik und Methodik,

c) Bewegungslehre und Biomechanik,

d) Schnee- und Lawinenkunde.

3. Je eine praktische Prüfung in

a) Skilauf im organisierten Skiraum,

b) Grundtechniken des alpinen Skilaufs,

c) Riesentorlauf,

d) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt auf Schnee).

Anlage C.6

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Jugendskirennlauf

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Jugendskirennlauf umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Sportbiologie,

b) Bewegungslehre und Biomechanik,

c) Trainingslehre.

3. Eine praktische Prüfung in

a) Renntechnik,

b) Grundtechnik des alpinen Skirennlaufs,

c) Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt auf Schnee),

d) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.7

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Hochtouren

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Hochtouren umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Sportbiologie und Erste Hilfe,

b) Trainings- und Bewegungslehre,

c) Orientierungs- und Kartenkunde.

3. Je eine praktische Prüfung in

a) Praxis Hochtouren (Fels und Eis),

b) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),

c) Rettungstechnik.

Anlage C.8

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Klettern-Alpin

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Klettern-Alpin umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Sportbiologie und Erste Hilfe,

b) Trainings- und Bewegungslehre,

c) Orientierungs- und Kartenkunde.

3. Je eine praktische Prüfung

a) Praxis Klettern-Alpin,

b) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),

c) Rettungstechnik.

Anlage C.9

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Wandern

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Wandern umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Sportbiologie und Erste Hilfe,

b) Trainings- und Bewegungslehre,

c) Orientierungs- und Kartenkunde.

3. Je eine praktische Prüfung in

a) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),

b) Praxis Wandern.

Anlage C.10

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Winterwandern

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Winterwandern umfasst:

1. Je eine mündliche Prüfung in

a) Orientierungs- und Kartenkunde,

b) Schnee- und Lawinenkunde.

2. Je eine praktische Prüfung in

a) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),

b) Praxis Wandern,

c) Rettungstechnik.

Anlage C.11

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Eis- und Stockschießen, Sportkegeln und Kinderturnen

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Eis- und Stockschießen, Sportkegeln und Kinderturnen umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Sportbiologie,

b) Bewegungslehre und Biomechanik,

c) Trainingslehre.

3. Je eine praktische Prüfung in

a) Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),

b) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.12

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für die Sportausübung von Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen oder Mentalbehinderungen

Anl. 1

Die Abschlussprüfung in Lehrgängen zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für die Sportausübung von Menschen mit Körper- und Sinnesbehinderungen oder Mentalbehinderungen umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Sportbiologie,

b) Pädagogik, Didaktik und Methodik,

c) Trainingslehre.

3. Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.13

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktorinnen und Reitinstruktoren

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Reitinstruktorinnen und Reitinstruktoren umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Sportbiologie,

b) Trainings- und Bewegungslehre,

c) Reittheorie,

d) Exterieurlehre und Veterinärkunde.

3. Je eine praktische Prüfung in

a) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt – Dressur),

b) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt – Springen).

Anlage C.14

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierinstruktorinnen und Voltigierinstruktoren

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierinstruktorinnen und Voltigierinstruktoren umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Sportbiologie,

b) Trainings- und Bewegungslehre,

c) Voltigiertheorie,

d) Exterieurlehre und Veterinärkunde.

3. Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.15

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Gespannfahren

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Gespannfahren umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Sportbiologie,

b) Trainings- und Bewegungslehre,

c) Beschirrungs- und Wagenkunde,

d) Exterieurlehre und Veterinärkunde.

3. Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.16

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktorinnen und Fußballinstruktoren

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Fußballinstruktorinnen und Fußballinstruktoren umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Bewegungslehre,

b) Pädagogik, Didaktik und Methodik,

c) Allgemeine Trainingslehre,

d) Spezielle Trainingslehre.

3. Eine praktische Prüfung in Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.17

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Tennisinstruktorinnen und Tennisinstruktoren

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren Tennis umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Sportbiologie,

b) Spezielle Bewegungslehre,

c) Allgemeine Trainingslehre.

3. Eine praktische Prüfung in

a) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),

b) Allgemeine praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.18

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportklettern/Breitensport

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren Sportklettern/Breitensport umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Sportbiologie,

b) Bewegungslehre und Biomechanik,

c) Trainingslehre.

3. Je eine praktische Prüfung in

a) Praktische Übungen,

b) Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.19

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportklettern/Leistungssport

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren Sportklettern Leistungssport umfasst:

1. Je eine mündliche Prüfung in

a) Bewegungslehre und Biomechanik,

b) Trainingslehre.

2. Je eine praktische Prüfung in

a) Klettern an künstlicher Wand – Eigenkönnen,

b) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage C.20

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Mountainbike

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Mountainbike umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Sportbiologie,

b) Bewegungslehre und Biomechanik,

c) Trainingslehre.

3. Je eine praktische Prüfung in

a) Spezielle praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt),

b) Mountainbiketechnik (Fahrtechnikparcours und Uphill-Test).

Anlage C.21

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Kinder- und Jugendfußball

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Kinder- und Jugendfußball umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Allgemeine Trainingslehre,

b) Spezielle Trainingslehre,

c) Bewegungslehre,

d) Pädagogik, Didaktik und Methodik.

3. Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage D

Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten

Anl. 1

Die Abschlussprüfung im Lehrgang zur Ausbildung von Sport-Badewarten umfasst:

1. Vorlage eines abgeschlossenen Erste Hilfe Kurses nach den Vorgaben bekannter Rettungseinsatzorganisationen (nicht älter als fünf Jahre).

2. Je eine mündliche Prüfung in

a) Erste Hilfe,

b) Pädagogik, Didaktik und Methodik,

c) Bädertechnik und Bäderbau,

d) Hygiene und Wasseraufbereitung.

3. Eine praktische Prüfung in Praktisch-methodische Übungen (Lehrauftritt).

Anlage E

Eignungsprüfungszeugnis

Anl. 2

(Anm.: Anlge E als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Anlage E
PDF

Anlage F

Abschlussprüfungszeugnis

Anl. 3

(Anm.: Anlage F als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Anlage F
PDF

Anlage G

Befähigungsprüfungszeugnis

Anl. 4

(Anm.: Anlage G als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Anlage G
PDF

Anlage H

Staatsgültiges Zeugnis

Anl. 5

(Anm.: Anlage H als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Anlage H
PDF

Anl. 6

Anlage Praktische Prüfung

Eignungsprüfungskriterien für staatliche Instruktorinnen und Instruktorenausbildungen

Anl. 6

Sportart Eignungsprüfungskriterien
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Allgemeine Körperausbildung (Ausbildungen für den Exekutivbereich) Praktische Eignungsprüfung 1. 2400 m Lauf Männer 11:30 48 mlt/kg (Strauss 1983) Frauen 12:30 39 mlt/kg (Strauss 1983) 2. Liegestütz Männer 25 30 Percentile (Hoffmann 2006) Frauen 15 20 Percentile (Hoffmann 2006)
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Amateurboxen Praktische Eignungsprüfung 1. Boxgrundschule (Grobkoordination folgender Fertigkeiten) Boxstellung Fortbewegung Grundschläge im Pass und Diagonalgang Schlagverbindungen/Kombinationen/Serien Verteidigungsmöglichkeiten/Block Voraussetzung Abgeschlossene Übungsleiterausbildung des ÖBV (Österreichischer Boxverband)
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Amateurringen Praktische Eignungsprüfung 1. Standgriffe: gr.röm.: Schulterschwung, Kopfhüftschwung, Rumreißer, Durchschlüpfer [Wurf über die Brust] 2. Bodengriffe: gr.röm.: Halbnelson, Armdurchzug, Hammerlock, Aufreißer [Rolle], Wenden, Abziehen und Abklemmen 3. Freistil: Spaltgriff, Aufreißer [Technik Freistil], verkehrter Einsteiger, Wenden, amerikanische Wende
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für American Football Anrechnungsmodalitäten Abgeschlossene Übungsleiterausbildung der AFBÖ (American Football Bund Österreich)
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Badminton Praktische Eignungsprüfung 1. Lauftechnik: Side Stepps, Ausfallschritt, Umsprung und Stemmschritt, Startverhalten 2. Grundformen Schlagtechnik: Schlägerhaltung, Aufschlag, Clear, Drop, Smash, Vorhand, Rückhand 3. Stellungsspiel: Einzel, Doppel, Mixed Anrechnungsmodalitäten Abgeschlossene Übungsleiterausbildung des Badmintonverbandes mit der Note „Sehr gut“ im praktisch-methodischen Teil
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Bahnengolf Praktische Eignungsprüfung Die Eignungskriterien orientieren sich an den aktuellen Durchschnittsergebnissen der Ranglistenturniere, die jährlich adaptiert werden. Abweichung 15%
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Baseball-Softball Voraussetzung Abgeschlossene Übungsleiterausbildung der ABF (Austrian Baseball Federation)
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Basketball Praktische Eignungsprüfung Die Eignungsprüfung besteht aus: 1. Überprüfung von basketballspezifischen Fertigkeiten 2. Spiel 3 gegen 3 Bewertungskriterien sind: die Regelhaftigkeit des Bewegungsablaufes der Bewegungsfluss das Fertigkeitsniveau Bewertung: „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Behindertenskilauf Praktische Eignungsprüfung 1. Grundtechnik: Parallelschwünge mit unterschiedlichen Radien in mittelsteilem Gelände (für Rollstuhlfahrer – geschnittene Schwünge) 2. Geländefahrt (geländeangepasste freie Fahrt) ohne Sturz
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Behindertensport (Mentalbehindertensport) Praktische Eignungsprüfung 1. Koordination – Test im Turnsaal: Bewältigung eines Koordinationsparcours (nach Möglichkeit modifizierter TDS(Talente – Diagnose – Straße)-Koordinationslauf – Modifikation des Vierfüßlerlaufes über 2 Langbänke durch 4 Hockwendesprünge über eine Langbank, Sprungrolle vorwärts ohne Hürde) Zeitlimits: Männer 35 Sek., Frauen 42 Sek. 2. Ausdauer: 2000 m Dauerlauf auf der Rundbahn unter 12 Min. 3. 50 m Schwimmen in einer technisch richtigen Schwimmart (ohne Zeitlimit)
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Behindertensport (Körper- und Sinnesbehinderungen) Praktische Eignungsprüfung 1. Koordination – Test im Turnsaal: Bewältigung eines Koordinationsparcours (nach Möglichkeit modifizierter TDS-Koordinationslauf – Modifikation des Vierfüßlerlaufes über 2 Langbänke durch 4 Hockwendesprünge über eine Langbank, Sprungrolle vorwärts ohne Hürde). Für Rollstuhlfahrer – Rollstuhlslalom (lt. CPISRA – Cerebral Palsy International Sports Recreation Association) Zeitlimits: Männer 35 Sek., Frauen 42 Sek. 2. Ausdauer: 2000 m Dauerlauf auf der Rundbahn unter 12 Min. 3. 50 m Schwimmen in einer technisch richtigen Schwimmart (ohne Zeitlimit)
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Biathlon Praktische Eignungsprüfung Techniküberprüfung in der Skatingtechnik Anrechnungsmodalitäten Positiver Abschluss der Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Langlaufen
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Billard A) Pool Billard Praktische Eignungsprüfung 1. Beherrschung folgender Techniken: Grundstoßarten: Stoppball, Nachläufer, Rückläufer Tangentlinie Effetspiel, Bandenspiel, Zonen- und Positionsspiel Theoretische Eignungsprüfung die Aufnahmewerberin und der Aufnahmewerber kann die wichtigsten Elemente der einzelnen Themen erläutern, sowie den Verlauf der Kugeln am Tisch erklären Anrechnungsmodalitäten Abgeschlossene Übungsleiterausbildung Billard des ÖPBV (Österreichischer Pool Billard Verband). B) Carambol Praktische Eignungsprüfung 2 GD (Generaldurchschnitt) Freie Partie oder 0,4 GD am Matchbillard bzw. 3 GD Freie Partie oder 0,5 GD am Kleinbillard festgesetzt
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Bob- und Skeleton Vorbedingung Aktive Vereinstätigkeit (Übungsleiter oder Aktiver) ist durch eine Bestätigung des jeweiligen Vereines oder Verbandes nachzuweisen. Praktische Eignungsprüfung 1. Techniküberprüfung UMSETZEN mit 20 bzw. 15 kg Hantel (Herren/Damen) 2. Techniküberprüfung REISSKNIEBEUGE mit 20 bzw. 15 kg Hantel (Herren/Damen) 3. Überprüfung der Sprinttechnik anhand eines 30 m Sprints (beurteilt werden: Laufrhythmus, Kniehub, aktiver Fußaufsatz und Abdruck, Streckung im Fuß-, Knie- und Hüftgelenk)
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Bogenschießen Praktische Eignungsprüfung 1. 15 Pfeile auf 26 m, 80 cm-Auflage: Compound 120 Ringe, Recurve Visier 115, Blankbogen 105, Instinctive Bow 85, Langbogen 70 Punkte Theoretische Eignungsprüfung 1. Kenntnis des Inhalts des Anfängermanuals Beginners Entry Level Manual der FITA (Federation Internationale de Tir a l´arc) (diese kann bei der FITA in Englisch bestellt oder unter http://www.oebsv.com/trainer/fita_beginners_manual_d.pdf in deutscher Übersetzung downgeloaded werden) Anrechnungsmodalitäten Mit abgeschlossener Übungsleiterausbildung des Verbandes, wird der praktische Teil der Eignungsprüfung angerechnet.
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Eis- und Stocksschießen Praktische Eignungsprüfung 1. Als Eignungskriterien wird der Zielbewerb laut internationalem Regelbuch IER (Internationale Eisstock-Regeln) (8. Auflage Stand 1.10.2010) herangezogen. Dabei ist eine Punktzahl von 100 Punkten zu erreichen.
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Eishockey Praktische Eignungsprüfung Zur Überprüfung gelangt: 1. das Eislaufen ohne Scheibe/Puck 2. Eislaufen mit Scheibe/Puck und Passen Vor- und Backhand 3. Handgelenk- Schlagschüsse aus dem Stand und aus dem Lauf ins leere Tor: „Flach“ „Mitte“ „Hoch“
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Eiskunstlaufen Praktische Eignungsprüfung Die vorgeschrieben Elemente der Lauftechnik, Pirouetten und Sprünge sind in Regel 588 der österreichischen Wettlaufordnung festgehalten. Die 4 Kürklasse umfasst folgende Elemente: 1. Lauftechnik: Mohawk am Kreis Schlangenbögen Schrittfolge Level 1 2. Sonstige Elemente: Pirouettenkombination ohne Fußwechsel mit allen 3 Basispositionen Wechselsitzpirouette laut ISU (International Skating Union) Positions Definition 2 verschiedene Doppelsprünge Sprungkombination: einfach Lutz-Rittberger Toeloop Die Kürklasse 4 neu ist an die aktuellen Regelungen der ISU angepaßt. Sie erfordert profunde eisläuferische Fähigkeiten, und berechtigt somit alle Absolventen der Kürklasse 4 zur Teilnahme an der Instruktorenausbildung.
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Eisschnelllaufen und Shorttrack Praktische Eignungsprüfung 1. technisch einwandfreies Eislaufen auf der Geraden und in der Kurve
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Eistanzen Praktische Eignungsprüfung Bronzetest der ISU, besteht aus folgenden Tänzen: 1) Europäischer Walzer 2) Foxtrott 3) Vierzehner Dieser ISU Test erfordert praktisch und theoretisch sehr gute Eistanzkenntnisse. Um diese Perfektion zu erreichen sind folgende Grundbegriffe und Fachausdrücke notwendig: offener Abstoß gekreuzter Abstoß vorne und hinten Chasse Laufschritte Schrittbogen Arabesken Spiralen Zirkel Mohawk Choctaw Twizzle Die praktische Umsetzung dieser Kenntnisse am Eis sind Voraussetzung, um eine positive Beurteilung des ISU Tests für Eistanzen zu erlangen. Darüber hinaus sind sehr gute Kenntnisse der diversen Tanzhaltungen notwendig: geschlossene oder Walzer Haltung offene oder Foxtrott Haltung Außen oder Tango Haltung Kilian Haltung Kilian Gegenhaltung offene Kilianhaltung gekreuzte Kilianhaltung Zusätzliche Kriterien für eine positive Beurteilung sind: 1) Rhythmus 2) Takt 3) Tempo Abschließend vom Internationalen Fachverband (ISU) Rule 600 No: 3 A dance couple consists of a lady and a man. Eligible and ineligible persons may act as partners regardless of the eligibility status of the candidate.
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Faustball Praktische Eignungsprüfung Zur Überprüfung gelangt: 1. Heben des Balles, Zuspiel 2. Zuspiel direkt 3. Taktik: taktisches Deckungsverhalten im Rahmen eines Spiels 4. Abwehrverhalten 5. Angriffsverhalten (Service, Rückschlag)
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Fechten Praktische Eignungsprüfung Zur Überprüfung gelangen verschiedene Lektionen der Disziplinen Florett, Säbel und Degen
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Fit Allgemeine Körperausbildung (Studio) Praktische Eignungsprüfung 1. Cooper Test: Männer 2600 m in 12 Min.; Frauen 2300 m in 12 Min. 2. Klimmzüge: Männer 5 Klimmzüge; Frauen 3 Klimmzüge (Start mit gestreckten Armen (Kammgriff); Endposition: Kinn befindet sich über der Stange 3. Liegestütz: Männer 15; Frauen 8 (Arme parallel, Finger (Hände) leicht nach innen gedreht, erkennbare Körperspannung) 4. Sit ups: Männer 15; Frauen 10 (Fersen während des Aufrichtens zur Matte ziehen, Arme in der Tiefhalte) 5. Zu 3 Muskelgruppen das Vorzeigen von je 5 Übungen (Gerade/schräge Bauchmuskeln, Brust, Rückenstrecker, obere und unterer Rücken, Armbeuger, Armstrecker, Kniebeuger, Kniestrecker, Hüftbeuger, Hüftstrecker, Beinbeizieher, Beinabspreizer, Unterschenkel hinten, Unterschenkel vorne, Schultern, Unterarme, seitliche Rumpfmuskulatur)
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Fit Allgemeine Körperausbildung (Animation) Praktische Eignungsprüfung Zur Überprüfung gelangen: 1. Überprüfung der Cardio-Fitness durch einen Cooper-Test auf der Laufbahn 2. Vorführung und Mitvollzug eines einfachen Aerobic – Programms (Beurteilung der Koordinations- und Rhythmusfähigkeit) 3. Absolvierung eines TDS Hindernislaufs
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Fit Gesundheitsorientiertes Sporttreiben Praktische Eignungsprüfung 1. Wiener Koordinationsparcours in 40 Sek. (http://w3.dshs-koeln.de): Limit für Frauen 41 Sek. und für Männer 38 Sek. oder 2400 m Lauf unter 15 Min. oder 2. TDS-Hindernisparcour: Normen: Alter 17 – 30: Frauen: 34 Sek.; Männer: 30 Sek. Alter 30 – 40: Frauen: 37 Sek.; Männer: 33 Sek. Alter 40 – 50: Frauen: 42 Sek.; Männer: 37 Sek. Alter 50 – 60: Frauen: 52 Sek.; Männer: 45 Sek. 3. Coopertest (2000 m) (http://de.wikipedia.org/wiki/Cooper-Test): (2600 m Herren in 12 Min. und 2300 m Damen in 12 Min.) 4. Wird die Ausbildungsrichtung auch im Medium Wasser vorgenommen: Vorlage eines Wasser Helferscheines Anrechnungsmodalitäten 1. Abgeschlossene Übungsleiterausbildung eines Dachverbandes (nicht älter als 3 Jahre) 2. abgeschlossenes Sportstudium 3. abgeschlossene Sportlehrerausbildung 4. Absolventinnen und Absolventen der FH Wr. Neustadt 5. abgeschlossene Instruktoren- bzw. Trainerausbildung (nicht älter als 3 Jahre) 6. ÖSTA (Österreichisches Sport und Turn Abzeichen) Grundstufe (www.oesta.at/de/menu_main/oesta): Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Fit Kinder/Jugend Praktische Eignungsprüfung 1. Wiener Koordinationsparcours in 40 Sek. (http://w3.dshs-koeln.de): Limits: Für Frauen 41 Sek. und für Männer 38 Sek. oder 2. 2400 m Lauf unter 15 Min. oder 3. Coopertest (2000 m) (http://de.wikipedia.org/wiki/Cooper-Test): (2600 m Herren in 12 Min. und 2300 m Damen in 12 Min.) oder 4. Hindernisparcour: Normen: Alter 17 – 30: Frauen: 34 Sek.; Männer: 30 Sek. Alter 30 – 40: Frauen: 37 Sek.; Männer: 33 Sek. Alter 40 – 50: Frauen: 42 Sek.; Männer: 37 Sek. Alter 50 – 60: Frauen: 52 Sek.; Männer: 45 Sek. 5. Wird die Ausbildungsrichtung auch im Medium Wasser vorgenommen: Vorlage eines Wasser Helferscheines Anrechnungsmodalitäten 1. Abgeschlossene Übungsleiterausbildung eines Dachverbandes (nicht älter als 3 Jahre) 2. abgeschlossenes Sportstudium 3. abgeschlossene Sportlehrerausbildung 4. Absolventinnen und Absolventen der FH Wr. Neustadt 5. abgeschlossene Instruktoren- bzw. Trainerausbildung (nicht älter als 3 Jahre) 6. ÖSTA Grundstufe (www.oesta.at/de/menu_main/oesta): Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Fit Senioren Praktische Eignungsprüfung Eignungskriterium ist die positive Absolvierung eines Hindernis- und Koordinationsparcours unter Vorgabe eines Zeitlimits. Zusätzlich ist das Beherrschen einer Schwimmart gefordert, wenn der Ausbildungsschwerpunkt das Medium Wasser beinhaltet.
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Flach,- Wildwwasser Kajak und Kanu Praktische Eignungsprüfung Zur Überprüfung gelangt für die Sportart Flachwasser Kajak: 1. sicher ein- und aussteigen können ohne Steg (am Ufer) 2. Beherrschung des Tourenschlages bzw. des Rennschlages 3. exakte Ausführung des Vorwärtsschlages, Rückwärtsschlages und Stauschlages 4. seitliches Versetzen (wriggen) sicher ausführen und anwenden können 5. beherrschen der Flachwassertechnik auf stehenden und leicht fließenden Gewässern Zusätzlich: 1. Fundierte Kenntnis des sicheren Bootstransportes (Befestigung, Sicherung,…) 2. gute Materialkenntnisse (Boote, Sicherheitsausrüstung, Anwendung) 3. Grundkenntnisse der Bergemaßnahmen bzw. Sicherungstechniken auf stehenden und leicht fließenden Gewässern) 4. Rechtzeitiges Erkennen von Gefahrensituationen und adäquates Reagieren Zur Überprüfung gelangt für die Sportart Flachwasser Kanu. Anrechnungsmodalitäten 1. Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften 2. Teilnehmerinnen und Teilnehmern die bei Staatsmeisterschaften einen der drei ersten Plätze (Wildwasser) erreicht haben
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Floorball Praktische Eignungsprüfung 1. Passen: mit Ballannahme aus dem Stand Kurze Distanz: 3 m Lange Distanz: 10 m 2. Schießen: aus dem Stand (Grobform) Gezogener Schuss Geschlagener Schuss 3. Kombination Schießen – Passen: Schuss – Pass – Übung: Spieler und Bälle befinden sich in allen Ecken. Es werden auf jeder Spielfeldhälfte 2 Hütchen aufgestellt. Erster Spieler läuft ohne Ball um das Hütchen, erhält von der gegenüberliegenden Ecke (derselben Spielhälfte) einen flachen, scharfen Pass, Annahme – Schlenzer aufs Tor. Die Spieler wechseln die Ecken innerhalb ihrer Spielfeldhälfte. Jeder Spieler ist einmal Passgeber und Schütze. Die Spieler in der anderen Spielfeldhälfte machen dieselbe Übung. Varianten: gezogener, geschlagener Schuss Dribbling: Slalomparcour; beide Hände am Schläger, Ball abdecken, Körper zwischen Ball und Gegner (Hütchen) bringen. 4. Spiel 4 gegen 4: Überprüfung des Spielverständnisses
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Freestyle Skilauf Zusatzmodul zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Ski Alpin Vorbedingung Abgeschlossene Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Ski Alpin
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Fußball Praktische Eignungsprüfung Zur Überprüfung gelangt: 1. Präzision beim Gehobenen Zuspiel 2. Koordinationsschnelligkeit mit dem Ball 3. Beurteilung des Spielverständnisses 4. Beurteilung der Fitness Es werden die Besten 75 Personen nach der erzielten Punkteanzahl in die Ausbildungen des Jahrganges aufgenommen.
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Gewichtheben Anrechnungsmodalitäten Die Eignungskriterien zur Teilnahme an der Instruktorinnen- und Instruktorenausbildung für Gewichtheben erfüllen alle, die an den nachfolgend angeführten Meisterschaften im Gewichtheben teilnehmen oder innerhalb der letzten 5 Jahre teilgenommen haben: Mannschaftskonkurrenz: Staats- bzw. Bundesliga, Nationalliga, Landesliga, Landesmeisterschaften Klasse I, II und III Einzelkonkurrenz: Staatsmeisterschaften – Einzel, Österreichische Meisterschaften – Einzel, – U23, – Junioren, – Jugend Landesmeisterschaften – Einzel, – U23, – Junioren, – Jugend Als Nachweis gilt der aktuelle Sportlerpass bzw. ein entsprechendes Wettkampfprotokoll.
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Golf Vorbedingungen Absolvierung der PGA (Professional Golfers Association of Austria) – Ausbildung für Diplom-Golflehrer bis einschließlich der zweiten Teilprüfung, einschließlich der ÖGV(Österreichischer Golfverband)-Übungsleiterausbildung Praktische Eignungsprüfung 1. Zugelassen werden Personen die ein vom ÖGV bestätigtes Handicap von -6,0 aufweisen 2. Ein Playing Ability Test: als bestanden gilt der Test bei einem Gesamtscore von höchstens 160 über 2 Runden an zwei aufeinander folgenden Tagen auf demselben Platz Sonstige Informationen Absolvierung der Übungsleiterausbildung des ÖGV. Nach der zweiten Teilprüfung wird der Anwärter von der PGA für die staatliche Instruktorenausbildung nominiert Dreijähriges duales Ausbildungssystem mit Theorieblöcken („Berufschulen“) und einer Lehre bei einem erfahrenen Lehrherrn (Professional). In dieser Ausbildungszeit muss der Kandidat pro Jahr mindestens 8 Turniere spielen – davon die Mehrzahl auf der PGA-Tour. Vor der Abschlussprüfung muss der Kandidat mindestens 6 Spielergebnisse mit maximal 4 über Par nachweisen können Die PGA hat ein Klassifizierungssystem, bei dem die staatliche Instruktorenausbildung und die staatliche Trainerausbildung in einem „Sternesystem“ mit einfließt
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Handball Praktische Eignungsprüfung Zur Überprüfung gelangt: 1. das persönliche handballerische Eigenkönnen im Zuge einer komplexen Aufgabenstellung 2. die Technik und Spielfähigkeit
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Hochtouren Praktische Eignungsprüfung 1. Gehen und Klettern im Schrofengelände (ohne Seilsicherung; mit steigeisenfesten Schuhen): Kriterien: Gewandtheit, Koordination, Trittsicherheit 2. Klettern im Schwierigkeitsgrad 3+ (Auf- und Abstieg; mit steigeisenfesten Schuhen): Kriterien: Gewandtheit, Koordination, Steigtechnik, Dynamik und Bewegungsfluss 3. Gehen und Klettern mit Steigeisen (ein Gletscherpickel, ca. 60 cm) im mäßig steilen Gelände (30° – 50°; Auf- und Abstieg): Kriterien: kontrollierter, präziser Einsatz von Steigeisen und Pickel, Gewandtheit, Koordination, Dynamik und Bewegungsfluss 4. Seiltechnik: Knoten (Sackstich, gesteckter Achter, Mastwurf, Halbmastwurf, gefädelter Prusik), Einbinden/Anseilen, Partnersicherung (HMS – Halbmastwurf Sicherung), Ablassen, Standplatzbau (Verankerung an zwei Fixpunkten) 5. Abseilen (gesichert mit Kurzprusik) 6. Karten-Lesen: Geländeformen auf topografischer Karte richtig ansprechen („Rücken“, ...)
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Hockey Anrechnungsmodalitäten 1. Aktive und ehemalige Hockeyspieler einer ersten Damen- oder Herrenmannschaft, die mit ihrer Mannschaft an der ÖHV (Österreichischer Hockeyverband) – Meisterschaft teilnehmen, oder 2. Lehrpersonen, die an einem PI Seminar für Hockey teilgenommen haben, oder 3. Absolventinnen und Absolventen der Diplom Sportlehrerausbildung, die an einem Hockeyeinführungsseminar teilgenommen haben. Vorbedingung Abgeschlossene Übungsleiterausbildung des Hockey Verbandes
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Inlinehockey Zusatzmodul zur Instruktorenausbildung Eishockey Vorbedingung Abgeschlossene Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Eishockey
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Inlineskaten Praktische Eignungsprüfung 1. Durchlaufen eins Parcoures mit Geschicklichkeitselementen in vorgegebener Richtzeit mit maximal einem Fehler (1 Probedurchgang ist vorgesehen): Start aus Kniestopp Slalom beidbeinig 20 cm Höhe Hindernis überspringen Heel Stopp Richtungswechsel vorwärts und rückwärts Rückwärts einen Kreis fahren Richtungswechsel von rückwärts auf vorwärts Slalom einbeinig links und rechts Übersteigen beide Seiten Stopp mit Lunge oder T-Stopp
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Inlinespeedskaten Praktische Eignungsprüfung 1. Beherrschen von einfachem – klassischem Abdruck über die Ferse, Time Trial Start, Slalom – Beidseitig auf Außenkante, Richtungswechsel von vorwärts auf rückwärts in gerader Linie, Übersteigen in beide Richtungen, Hürde mindestens 20 cm überspringen können und Lunge Stop. Theorie Allgemeines Verständnis für die Sportart Skating im Wettkampf Verlauf (Distanzen, Taktik, Bewerbe, …)
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Inlineskaterhockey Zusatzmodul zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Inlineskaten Vorbedingung Abgeschlossene Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Inlineskaten
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Jiu-Jitsu Voraussetzung 1. Kyu (Braungurt) 1. Dan (Schwarzgurt bei Ausbildungsende) 2. Abgeschlossene Übungsleiterausbildung
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Judo Voraussetzung 1. Abgeschlossene Übungsleiterausbildung für Judo und 2. 1. DAN-Grad und Judopass mit gültiger Jahresmarke
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Jugendskirennlauf Praktische Eignungsprüfung 1. Renntechnik: Riesenslalom Techniküberprüfung mit ca. 20 Toren auf einer mittelsteilen Piste mit Rhythmuswechsel (langer Zug) 2. Technikfahrt auf der Piste: Je eine Fahrt mit Carvingschwüngen mit langen und kurzen Radien und eine Fahrt mit deutlichem Rhythmus- und Tempowechsel. In der Schwunghauptphase wird auf die Ausführung der Vorseitbeuge, Hüftposition und auf den Stockeinsatz geachtet 3. Geländefahrt: Tempo und Schwungradien müssen dem Gelände angepasst werden. In der Schwunghauptphase wird auf die Ausführung der Vorseitbeuge, Hüftposition und auf den Stockeinsatz geachtet
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Karate Praktische Eignungsprüfung 1. Mindestgraduierung: 1. Dan (abgelegt nach den Prüfungsvorschriften des Österreichischen Karatebundes) Anrechnungsmodalitäten Abgeschlossene Übungsleiterausbildung Karate
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Kickboxen Voraussetzung 1. Abgeschlossene Übungsleiterausbildung (= Basic Instruktoren Ausbildung ) des ÖBFK (Österreichischen Bundesfachverband für Kick- und Thaiboxen) oder 2. sonstige abgeschlossene relevante Ausbildungen in anderen Sportarten (Instruktorinnen- und Instruktorenausbildungen, Studium der Sportwissenschaften, Diplom Sportlehrer …)
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Kinder- u. Jugendfußball Vorbedingung Positive Absolvierung des Ausbildungskurses Kinder- und Jugendfußball des Landesverbandes im Österrichischen Fußballverband (ÖFB) Praktische Eignungsprüfung keine
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Kinderturnen Praktische Eignungsprüfung Zur Überprüfung gelangt: 1. Das Können an den Geräten Sprung, Reck und Boden 2. die allgemeine Gewandtheit
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Klettern alpin Praktische Eignungsprüfung 1. Gehen und Klettern im Schrofengelände (ohne Seilsicherung): Kriterien: Gewandtheit, Koordination, Trittsicherheit 2. Klettern im Vorstieg im Schwierigkeitsgrad 5; Kriterien: Gewandtheit, Koordination, Steigtechnik, Dynamik und Bewegungsfluss 3. Seiltechnik: Knoten (Sackstich, gesteckter Achter, Mastwurf, Halbmastwurf, gefädelter Prusik, Einbinden/Anseilen, Partnersicherung (HMS), Ablassen 4. Rettungstechnik: HMS fixieren mittels „Wasserklang“ 5. Abseilen: gesichert mit Kurzprusik
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Kraftdreikampf Vorbedingung Zugelassen sind Mitglieder mit gültigem Sportpass des Österreichischen Verbandes für Kraftdreikampf
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Kunstturnen Praktische Eignungsprüfung Zur Überprüfung gelangt: Männer: 1. Boden: Handstand (flüchtig) – Handstützüberschlag vorwärts – Kopfstützüberschlag – Rondat, Schlusssprung – Handstützüberschlag rückwärts (mit Hilfe) oder Salto vorwärts in den Weichboden 2. Pauschenpferd: Schere rechts und links – Kreisen eines Beines am Pferd oder Kreisen beider Beine am Bock 3. Ringe: Schleudern mit gestrecktem Armen (Sichern erlaubt!) – Schwungstemme vorwärts oder rückwärts in den Winkelstütz – Abgang: Überschlag rückwärts mit gegrätschten Beinen 4. Sprung: Handstützüberschlag über Tisch; Mindesthöhe: 110 cm 5. Barren: Schwungstemme vorwärts und rückwärts – Aufschwingen in den flüchtigen Handstand 6. Hochreck: Kippe – Schwungstemme vorlings rückwärts – Abgang Aufgrätschen – Unterschwung in den Seitenstand rücklings oder Abgang über die Reckstange Frauen: 1. Sprung: Handstützüberschlag über Sprungkasten: 80 cm; Hocke oder Grätsche über Tisch: 110 cm 2. Schwebebalken (l20 cm): Querstand vor dem Schwebebalken – Auflaufen am Schwebebalkenende – eine Schrittkombination – Aufschwingen in den flüchtigen Handstand – Abgang: Rondat 3. Stufenbarren: Kippe (Art freigestellt), Rückschwung+ Umschwung, Grundschwünge 4. Boden: Handstandabrollen – Handstützüberschlag vorwärts – eine Schrittkombination nach freier Wahl – Radwende (Rondat) – Handstützüberschlag rückwärts (Flick-Flack) mit Hilfe
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Leichtathletik Praktische Eignungsprüfung 1. Überlaufen von 4 Hürden im 4-er und 3-er Rhythmus (Höhe/Abstand: Männer 84,0 cm; 8,50 m; Frauen: 76,2 cm; 8,00 m). Reduktion der Höhe und des Abstandes bei über 40-Jährigen auf Wunsch möglich. Bei der Hürdenüberquerung sollten die Kernstrukturen einer akzeptablen Hürdentechnik erkennbar sein (Schwerpunkte in der Beurteilung: Schleuderbein, Nachzugsbein, aktives Bodenfassen; Umstellungsfähigkeit) 2. Vorzeigen einer selbstgewählten Sprungtechnik aus zumindest einer Sprungdisziplin (Hoch, Weit, Drei, Stab): Bei der technischen Realisierung sollten die wesentlichen Bewegungsmerkmale und -strukturen erkennbar sein; Hoch, Weit, Drei (Anlauf, Absprunggestaltung, Flugphase, Landung bzw. Stabhoch (Anlauf Einstich, Einwirkphase, Aufrollphase, Lattenüberquerung) 3. Vorzeigen einer selbstgewählten Technik aus zumindest einer Stoß-Wurfdisziplin (Kugel, Speer, Diskus, Hammer). Das Gerätegewicht kann von den Teilnehmern frei gewählt werden. Bei der technischen Realisierung sollten die wesentlichen Bewegungsmerkmale und – strukturen erkennbar sein (Anlauf/Angleiten; Rhythmisierung; Block/Stemmen;Impulsübertragung, Beschleunigen des Gerätes) 4. 2400 m-Lauf: Bewertung der Leistungsfähigkeit: Männer/Frauen: 5 Punkte: schneller als 9 Min./schneller als 10:30 Min. 4 Punkte: 9:00 – 9:30/ 10:30 – 11:00 3 Punkte: 9:30 – 10:00/ 11:00 – 11:30 2 Punkte: 10:00 – 10:30/ 11:30 – 12:30 1 Punkt: 10:30 – 11:30/ 12:30 – 13:30 Altersbonuspunkte: zwischen dem 40. – 50. Lebensjahr gibt es für das Erreichen einer Leistungsklasse einen Punkt mehr; zwischen dem 50. und 60 Lebensjahr zwei Punkte mehr. In jeder Disziplin (Hürden, Sprung, Wurf, Lauf) können maximal 5 Punkte erreicht werden. Die Technikbeurteilung (0 – 5 Punkte) beim Hürdenlauf, Sprung und Wurf erfolgt durch eine Kommission, die zumindest aus 2 (in Absprache BSPA und ÖTV; nominierten Fachpersonen bestehen muss. Die Mitglieder der Kommission müssen sich pro Disziplin auf eine Punktezahl einigen. Im 2400-Lauf ergibt sich die Punktezahl durch die gelaufene Zeit. Für eine Aufnahme in den Instruktorkurs müssen bei der Eigenkönnen-Eignungsprüfung zumindest 10 Punkte erreicht werden.
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Luftgewehr u. Gewehr Praktische Eignungsprüfung 1. Kleinkaliber-Gewehr – Dreistellungswettkampf (50 m) 2. Halbprogramm – liegend (20) – stehend (20) – kniend (20) 3. innerhalb von zweieinhalb Stunden (Bedingungen nach dem jeweiligen Reglement der Union Internationale de Tir) 500 Ringe
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Luftpistole und Pistole Praktische Eignungsprüfung 1. Wettkampfprogramm Luftpistole (10 m) mit 40 Wettkampfschüssen innerhalb von 90 Min. (Bedingungen nach dem Reglement der Union Internationale de Tir) 310 Ringe 2. Olympisches Schnellfeuerprogramm oder Wettkampfprogramm Sportpistole (Bedingungen nach dem Reglement der Union Internationale de Tir) 480 Ringe
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Radsport MTB Radtourenguide Spezialisierung Touristik und Breitensport Vorbedingung positiv absolvierter Übungsleiterausbildung Radsport (D2 oder D1-MTB (Mountainbike)) in den letzten 5 Jahren vor Kursbeginn Praktische Eignungsprüfung wird für alle Kursteilnehmer auf dem MTB durchgeführt, da, bei einer entsprechenden Radfahrtechnik am MTB, diese auch für den Straßen- und Tourenbereich ausreichend vorhanden sein muss. Das MTB (XC-fähiges MTB Hardtail oder Fullsuspension mit Clippedalen) und nachstehende Ausrüstungsgegenstände sind vom Kursteilnehmer zur Eignungsprüfung mitzubringen: Radhelm, Radhandschuhe, Radbekleidung (der Witterung entsprechend), Entsprechende Radschuhe, Ersatzmaterial, Ersatzschlauch, Reifenheber, Kleinwerkzeug, Luftpumpe oder CO²-Patrone Folgende Kriterien haben die Kursanwärter zu erfüllen: 1. Beherrschung der Schalt/Brems/Kurventechniken 2. Fahren bergauf/ab im mittelsteilen und steilen Gelände 3. Bewältigen eines Geschicklichkeitsparcours (maximal 3 Versuche mit: Slalom weit und eng, Wippe (Höhe maximal 20cm, Breite 15-20 cm, Länge mindestens 2,5-3 m), Hindernisse überwinden (maximale Höhe 10 cm), Zielbremsung und Wegfahren vor Hindernis, Langsamfahrkanal“ (10x1 m; Zeit mindestens 30Sek. ohne Absteigen oder Verlassen Kanal), Aufheben/Abstellen von Gegenständen (Radflasche) während langsamer Fahrt
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Radsport – Spezialisierung Leistungssport Vorbedingung Bei Absolventinnen und Absolventen einer maximal 5 Jahre zurückliegenden Übungsleiterausbildung Radsport gilt das theoretische Wissen mit Vorlage des Kurszeugnisses als nachgewiesen. Es muss lediglich die praktische Eignungsprüfung abgelegt werden. Praktisches Eignungsprüfung Wird für diese Kursteilnehmer auf dem MTB durchgeführt, da, bei einer entsprechenden Radfahrtechnik am MTB, diese auch für den Straßen- und Bahnradsport ausreichend vorhanden sein muss. Das MTB (XC-fähiges MTB Hardtail oder Fullsuspension mit Clippedalen) und nachstehende Ausrüstungsgegenstände sind vom Kursteilnehmer zur Eignungsprüfung mitzubringen: Radhelm, Radhandschuhe, Radbekleidung (der Witterung entsprechend), entsprechende Radschuhe; Ersatzmaterial, Ersatzschlauch, Reifenheber, Kleinwerkzeug, Luftpumpe oder CO²-Patrone Folgende Kriterien haben die Kursanwärter zu erfüllen: 1. Beherrschung der Schalt/Brems/Kurventechniken 2. Fahren bergauf im mittelsteilen und steilen Gelände mit waagrechter Gewichtsverlagerung 3. Fahren bergab im mittelsteilen und steilen Gelände mit waagrechter Gewichtsverlagerung 4. Fahren von Spitzkehren (berauf und bergab) 5. Bewältigen eines Geschicklichkeitsparcours (maximal 3 Versuche mit: Slalom weit und eng, Wippe (Höhe maximal 20 cm, Breite 15-20 cm, Länge mindestens 2,5-3 m), Hindernisse überwinden (maximale Höhe 10 cm), Zielbremsung und Wegfahren vor Hindernis, „Langsamfahrkanal“ (10x1 m; Zeit mindestens 30 Sek. ohne Absteigen oder Verlassen Kanal), Aufheben/Abstellen von Gegenständen (Radflasche) während langsamer Fahrt
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Nordische Kombination Vorbedingung 1. Abgeschlossener Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skilanglauf oder Skisprunglauf Praktische Eignungsprüfung 1. Feinform der aktuellen Skatingtechniken (1/1, 2/1 symmetrisch, 2/1 asymmetrisch) für Instruktoren Skisprunglauf 2. Analyse und Beschreibung der Skisprung-Technik anhand einer Videoaufnahme für Instruktoren Skilanglauf
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Orientierungslauf Vorbedingung 1. 3 positiv abgeschlossene Teilnahmen an einem Austria Cuplauf in einer Cup-Wertungsklasse mit weniger als der doppelten Siegerzeit
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Reiten Praktisches Eignungsprüfung 1. Dressurreiten – mit Zäumung auf Kandare, wobei folgende Gangmaße und Lektionen zu beherrschen sind: Mittelschritt, alle Tempi im Trab und Galopp, Haltparaden und Rückwärtstreten, alle Figuren am einfachen Hufschlag alle Schenkelweichübungen, Kontergalopp, einfache Galoppwechsel, Hinterhands- und Kurz-kehrt-Wendungen 2. Springreiten – Reiten von Ausschnitten eines Parcours mit Hindernissen von mindestens 0,90 m, höchstens 1,20 m Höhe bzw. 1,00 m bis 1,30 m Weite nach einem methodischen Aufbau über Einzelhindernisse oder Nachweis des eigenen reiterlichen Könnens durch Turniererfolge in Dressurprüfungen Klasse M (62%) und Standardspringen Klasse M mit 0 Fehlerpunkten
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Reiten Gespannfahren Praktische Eignungsprüfung 1. Eine Zweispänner-Dressurprüfung nach den Inhalten und Kriterien der Dressuraufgabe F 3 (Fédération Equestre Internationale 3) des Dressuraufgabenheftes des Bundesfachverbandes für Reiten und Fahren 2. Turnierordnung und Dressurprüfungen für Gespanne, (Herausgeber Bundesfachverband für Reiten und Fahren in Österreich, 1998) im (Dressurviereck 40 x 80 oder 40 x 100 m).
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Reiten Islandpferde Anrechnungsmodalitäten 1. Vorlage bestätigter Ergebnislisten mit nachstehenden Turniererfolgen: Springreiten: Standardspringprüfung Klasse M mit 0 Fehlerpunkten; Dressurreiten: Dressurprüfung Klasse LP oder M (keine Kür), Mindestwertnote 6,0
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Reiten Voltigieren Praktische Eignungsprüfung 1. Zäumen, Longieren und Versorgen eines Pferdes 2. Nachweis von Grundkenntnissen des Voltigierens im Eigenkönnen. Grobform der Pflichtübungen im Schritt
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Reiten Westernreiten Praktische Eignungsprüfung 1. Überprüfung des reiterlichen Eigenkönnens in der Disziplin HORSEMANSHIP 2. Von den folgenden 3 Disziplinen können/müssen 2 ausgewählt werden: Prüfung im Eigenkönnen in der Disziplin REINING S Prüfung im Eigenkönnen in der Disziplin TRAIL Prüfung im Eigenkönnen in der Disziplin WESTERNRIDING 3. Überprüfung der Unterrichtsfähigkeit: Unterrichtserteilung in der Disziplin HORSEMANSHIP Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die keine Westernreitwart-Ausbildung abgeschlossen haben: Zusätzliche Unterrichtserteilung in 2 der oben angeführten 3 Turnierdisziplinen (können frei gewählt werden!) Anrechnungsmodalitäten Das Eigenkönnen unter Punkt 2 der praktischen Eignungsprüfung kann auch durch zwei Turnierergebnisse (nicht älter als 2 Jahre, vom Ausbildungsreferenten beglaubigt!) nachgewiesen werden: REINING S – Mindestscore 68 WESTERNRIDING – Mindestscore 68 TRAIL – Mindestscore 68
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Rhythmische Gymnastik Praktische Eignungsprüfung 1. ohne Geräte: Laufen, gehen, Seitkreuzschritt (gegangen, auf Tempo, gesprungen), Hüpfen, Seitgalopp, Chasee 2 verschiedene Sprünge, Sprungserie (mindestens 2 verschiedene Sprünge) Drehung: Arabesque und Attitude Drehung, Chaineè (einfach und doppelt) 2. Übungen mit dem Seil: 2 aufeinander folgende Sprünge mit Schwierigkeit – mit Seildurchschlag; 2 Hüpfer mit doppeltem Seildurchschlag; Hüpfserie mit Rotation des Körpers, jedes Mal mit Seildurchschlag (rückwärts drehend); Handhabung: Pendelschwünge, Kreisschwünge, Achterbewegung, Segelbewegung Werfen und Fangen an beiden Knoten 3. Übungen mit dem Ball: prellen mit und ohne Fortbewegung; rhythmisiertes Prellen; Rollen über die offenen Arme während eines Balance-Elementes (Spielbein beliebig), verschiedenes Werfen und fangen eigenhändig recht, links 4. Übungen mit dem Reifen: 8er-Schwünge in Fortbewegung; Wurf mit Drehung des Reifens um die eigene Achse – einhändiges Fangen in einem Balance-Element; Rollen über die offenen Arme während eines Balance-Elementes (Spielbein beliebig); Sprungserie durch den Reifen mit Schlussposé, Boomerang 5. Übungen mit dem Band 8er-Schwünge in Fortbewegung, Boomerang (Effet-)Wurf mit beliebigem Körperelement; Spiralen in einem Balance-Element; Wurf und fangen des Bandes am Stab; Spiralen mit Zeichnen eines großen Kreises und mit Änderung der Ebene oder der Richtung während einer Köperbewegung; Aufeinanderfolgende Ausführung von Schlangen auf der horizontalen Ebene, steigend und fallend oder umgekehrt, frontal oder sagital; Èchappers 6. Übungen mit der Keule: Mühlhandkreisen; asymmetrische Bewegungen; Serie von Mühlhandkreisen mit Zeichnen eines großen Halbkreises; Werfen und Fangen mit einer Keule; Doppelwurf 7. Kurse Bewegungsgestaltung nach vorgegebener Musik ohne Handgerät Anrechnungsmodalitäten Angehörige des A-Kaders der Rhythmischen Gymnastik im Österreichischen Fachverband Turnen (ÖFT)
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Rudern Praktische Eignungsprüfung 1. Beherrschung des Renn-Einers (die Anmeldungen werden nach Nennschluss vom Ruderverband überprüft) 2. Helferschein der Österreichischen Wasserrettung (ÖWR)
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Schach Vorbedingungen 1. Nationale oder internationale ELO (Erfinder eines Wertungssystems im Schach) (-Zahl 2000 (diese Wertungszahl muss einmal nachweisbar erreicht worden sein) und Übungsleiter des Schachsports ( C Trainer des ÖSB – Österreichischer Schachbund)
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Schwimmen Praktische Eignungsprüfung 1. Überprüfung der Schwimmtechniken: Kraul, Brust, Rückenkraul (je 100 m), Delphin (50 m), Start und Wenden zu genannten Schwimmtechniken (Kraul, Rückenkraul, Rollwenden). 2. Überprüfung der eigenen Schwimmkompetenz (100m) mit Zeitlimit Kraul w. 1,35 Min. m. 1,25 Min. oder Brust w. 1,45 Min. m. 1,25 Min. oder Rücken w. 1,45 Min. m. 1,35 Min. Anrechnungsmodalitäten 1. Absolventinnen und Absolventen des Instituts für Sportwissenschaften (abgeschlossene Schwimmausbildung) 2. Absolventinnen und Absolventen der Diplom Sportlehrerausbildung 3. Finalteilnehmer bei Landesmeisterschaften (allgemeine Klasse, entsprechende Disziplin – nicht länger zurück als 5 Jahre – der Nachweis ist durch vom entsprechenden Landesverband beglaubigter Ergebnislisten zu erbringen)
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Segeln Praktische Eignungsprüfung 1. Beherrschen des Startmanövers, Wende und Halse bei Windstärke 4
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für SGKP Praktische Eignungsprüfung 1. Ziele: 2 IPSC (International Practical Shooting Confederation) Scheiben T1 u. T2, (T2 mit ca. 40% Hard – Cover) Bewertungskriterien : IPSC Kalibertrennung, Major: 5/4/3, Minor: 5/3/1, Fix-Zeiten mit Wendeanlage, 12 Treffer je Scheibe Startposition: stehend, Hände locker hängend, Schutzbrille und Gehörschutz bindend vorgeschrieben Strafen: laut IPSC Regeln, Mehrschuss je Scheibe, Ablauffehler (Kein Magazin-Wechsel, falsche Schusshand bzw. Schussposition) Je Ereignis = -10 Punkte Schießregeln: Österreichische Schießordnung, IPSC Regeln, örtliche Sicherheits-Bestimmungen, Volle Ausrüstung (Holster, Gürtel und Magazintasche) gemäß IPSC. Die Teilbewerbe 20 m und 25 m werden mit verkleinerten Scheiben durchgeführt! Ablauf : 1. 5 m T1, T2 je 2 Schuss 4 Schuss 3 Sek. 2. 10 m T1, T2 je 2 Schuss mit schussstarker Hand, T1, T2 je 2 Schuss mit schussschwacher Hand 8 Schuss in 8 Sek. 3. 15 m T1 2 Schuss, Magazin Wechsel, T2 2 Schuss 4 Schuss 5 Sek. 4. 20 m T1 2 Schuss stehend, T2 2 Schuss kniend 4 Schuss 5 Sek. 5. 25 m T1,T2 je 2 Schuss stehend, 4 Schuss 5 Sek. Bewertungskriterien : 24 Schuss = 120 Punkte
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Ski alpin Praktische Eignungsprüfung Zwei Abfahrten in mittelsteilem Gelände: 1. Carven mit langen Radien – Carven mit kurzen Radien (Rhythmuswechsel) 2. kurze Schwünge: ganzer Hang gleiches Tempo 3. Überprüfung des Könnens im Schule fahren (siehe Österreichischer Skilehrplan)
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skibob Praktische Eignungsprüfung 1. Allgemeine Skibobtechnik im freien Gelände 2. Fahren von Schwüngen mit engen bis mittleren Radius 3. Grundlagen der Skibobrenntechnik 4. der geschnittene Schwung 5. gleitender Schwung 6. Springen Anrechnungsmodalitäten - Angehörige des Landeskader, B Kader, A Kader - Angehörige oder ehemalige Läufer der Nationalmannschaft
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skihochtouren Vorbedingung 1. Abgeschlossener Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skitouren Praktische Eignungsprüfung 1. Seiltechnik: Knoten (Sackstich, gesteckter Achter, Mastwurf, Halbmastwurf, gefädelter Prusik), Einbinden/Anseilen, Partnersicherung (HMS), Ablassen, Standplatzbau (Ausgleichsverankerung oder Reihenverankerung an zwei Fixpunkten), Abseilen (gesichert mit Kurzprusik) 2. Felsklettern: Gehen und Klettern im Schrofengelände (ohne Seilsicherung; mit steigeisenfesten Schuhen) Kriterien: Gewandtheit, Koordination, Trittsicherheit; Klettern im Schwierigkeitsgrad 3+ (Auf- und Abstieg; mit steigeisenfesten Schuhen) Kriterien: Gewandtheit, Koordination, Steigtechnik, Dynamik und Bewegungsfluss 3. Eisgehen: Gehen und Klettern mit Steigeisen (ein Gletscherpickel, ca. 60 cm) im mäßig steilen Gelände (30° – 50°; Auf- und Abstieg); Kriterien: kontrollierter, präziser Einsatz von Steigeisen und Pickel, Gewandtheit, Koordination, Dynamik und Bewegungsfluss Insbesondere hat die praktische Prüfung Klettern im winterlichen Fels und Eis mit entsprechender Sicherungstechnik (mit Skitourenschuhen) zu umfassen. Anrechnungsmodalitäten 1. Instruktorenausbildung Skitouren und Instruktorenausbildung Hochtouren – Eignungsprüfung entfällt 2. Instruktorenausbildung Skitouren und Instruktorenausbildung Klettern-Alpin – Eignungsprüfung Eisgehen 3. Instruktorenausbildung Skitouren: gesamte Eignungsprüfung (Seiltechnik/Felsklettern/Eisgehen)
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skilanglauf Praktische Eignungsprüfung 1. Techniküberprüfung aller aktuellen Langlauftechniken (mit Technikwechsel und Geländeanpassung): Feinform der klassischen Langlauftechnik (Diagonalschritt/Doppelstockschub mit Varianten) ohne Fehlformen (wie Passgang, Ausfallschritt, Spätstoß, zu frühes Absetzen des Schwungbeines), Fein Form der Skating Techniken (2/1 asymmetrisch bzw. Führarmtechnik; 2/1 symmetrisch bzw. Armschwungtechnik; 1/1 Skating Technik mit Doppelstockschub auf jeden Beinabstoß, Schlittschuhschritt mit Doppelstockschub auf jedem 2. Beinabstoss, etc.) Umtreten und Richtungsänderungen im Abfahren Anwendung der o. a. Schrittarten auf einer Technikrunde unter konditioneller Belastung
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Skitouren Praktische Eignungsprüfung 1. Zwei Abfahrten im freien Skiraum mit Tourenausrüstung und Rucksack ohne Sturz: Parallelschwung mit Rhythmuswechsel Stemmschwung 2. Anlegen einer Aufstiegsspur im steilen Gelände mit Spitzkehren 3. Lawinenverschüttetensuche: ein Gerät in 10 Minuten orten 4. Anhand eines Tourenberichtes (20 verschiedene Touren mit mindestens 800 Hm Aufstieg pro Tour) ist nachzuweisen, dass die Aufnahmewerberin bzw. der Aufnahmewerber über Erfahrung im entsprechenden Bergsportbereich verfügt
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboarden alpin Praktische Eignungsprüfung 1. Schulische Schwungformen (gedriftete Schwünge, geschnittene Schwünge) 2. Geschnittene Schwünge mit Rhythmuswechsel 3. Schwünge in Renntechnik um Torlaufstangen (ohne Zeitnehmung)
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Snowboardtouren Praktische Eignungsprüfung 1. Sicheres Abfahren im freien Skiraum mit den Aufgaben Driftschwung mit Hochentlastung sowie geschnittene Schwünge (Rhythmuswechsel) 2. Anlegen einer Aufstiegsspur im Gelände 3. Lawinenverschüttetensuche: ein Gerät in 10 Minuten orten 4. Anhand eines Tourenberichtes (20 verschiedene Touren mit mindestens 800 Hm Aufstieg pro Tour) ist nachzuweisen, dass die Aufnahmewerberin bzw. der Aufnahmewerber über Erfahrung im entsprechenden Bergsportbereich verfügt
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportakrobatik Voraussetzungen 1. Abgeschlossene Instruktorinnen- und Instruktorenausbildung in einer der ÖFT(Österreichischer Fachverband für Turnen)-Turnsportarten, oder 2. Eignungsprüfung in Form eines persönlichen Gespräches mit der ÖFT-Bundesfachwartin/dem ÖFT-Bundesfachwart über die Kriterien der Sportakrobatik
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportbadewart Praktische Eignungsprüfung 1. Beherrschen der 3 Grundschwimmarten (Brust, Rücken, Kraul), Kopfsprung vorwärts vom 1 m-Brett sowie 15 Minuten Dauerschwimmen, davon 5 Minuten in Rückenlage ohne Armtätigkeit. 100 m Schwimmen in Überkleidern 2. 15 m Streckentauchen, zweimaliges Tieftauchen (2 bis 3 m) mit Heraufholen eines 2,5 kg schweren Gegenstandes innerhalb von 5 Minuten. Heraufholen von 3 Tellern oder 3 Ringen bei einem Tauchversuch (Fläche zirka 10 m 2 ) 3. Paketsprung aus 2 bis 3 m Höhe, 30 m-Retten eines etwa gleich schweren Menschen mit Kopf und Achselgriff. Praktische Ausübung der Transport-, Rettungs- und Befreiungsgriffe an Land und im Wasser 4. Prüfung über Erste-Hilfe-Leistung und Reanimation bei Wasserunfällen und praktische Ausführung der Wiederbelebung mit Hilfe der Atemspende, Kenntnisse über Zweck und Organisation des Österreichischen Wasserrettungswesens
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportkegeln Praktische Eignungsprüfung 1. Demonstration der Grundtechnik des Sportkegeln in einwandfreier Ausführung in Form von 50 Würfen 2. Demonstration der Grundtechniken des Bowlings in einwandfreier Ausführung in Form von 50 Würfen Theoretische Eignungsprüfung 1. Grundkenntnisse des Bowlingregelwerkes.
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportklettern (Breitensport) Praktische Eignungsprüfung 1. Seilklettern im Schwierigkeitsgrad 7 an künstlicher Wand, flash, 2 Routen (senkrecht und überhängend). (Gemäß Schwierigkeitsbewertung der UIAA (Union internationale des associations d´alpinisme), UIAABulletin, Nr. 155, September 1996, Seite5) 2. ein Technikboulder (Beurteilung der Klettertechnik: Merkmale wie Bewegungspräzision, Körperschwerpunkt-Positionierung, richtige Belastung des Griffes, Standardbewegung usw.) nicht schwerer als im 7. Schwierigkeitsgrad 3. technisch einwandfreies Handling des eigenen Sicherungsgerätes (mögliche Sicherungsgeräte HMS (Halbmastwurfsicherung)/Tuber, halbautomatische Sicherungsgeräte) unter Beachtung des Bremshandprinzips und Partnercheck
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportklettern (Leistungssport) Vorbedingungen Abgeschlossener Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Sportklettern/Breitensport. Praktische Eignungsprüfung 1. Klettern im Schwierigkeitsgrad 8 (6c+) on sight, 2 Routen. (Gemäß Schwierigkeitsbewertung der UIAA (Union internationale des associations d´alpinisme), UIAA-Bulletin, Nr. 155, September 1996, Seite 5) zu umfassen.
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Squash Praktische Eignungsprüfung 1. Demonstrationsfähiges Beherrschen der Schlagtechnik (Grund- und Spezialschläge) sowie ausreichende Schlagsicherheit 2. Nachweis von Meisterschafts- bzw. Turniererfahrung an ÖSRV(Österreichischer Squash Racket Verband)-Turnieren Anrechnungsmodalitäten ÖSRV-Computer Rangliste A und B Spielerinnen und Spieler
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Synchron-Schwimmen Praktische Eignungsprüfung 1. Schwimmtechnik und Tauchen Brustschwimmen 25 m Ausführung und Zeitlimit: bis 40″ = bestanden Mindestens 10 m Tauchen 2. Synchrontechnik Paddeln: Torpedo 10 m Reverse torpedo 10 m 3. Grundhaltungen: Rückenlage am Platz (5 Sek.) Hände von Beginn an über Kopf 4. Figuren: 310 Salto rückwärts gehockt 5. Übungen an Land: Spagat (Oberkörper gerade, Hände dürfen stützen, Beine gestreckt); Bewertung: Entfernung vom Boden, 20 cm = bestanden 6. Schwimmtechnik mit Musik: 20 m Brustschwimmen, im Takt zur Musik Anrechnungsmodalitäten 1. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Österreichischen Meisterschaften bzw. Hallenmeisterschaft in der Allgemeinen Klasse, Pflichtrangliste Plätze 1 – 10
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Taekwondo Vorbedingungen 1. TAEKWONDO Übungsleiterausbildung 2. Mindestgraduierung – 1. Dan (ÖTDV – Österreichischer Taekwondo Verband) Praktische Eignungsprüfung 1. Poomse: Taeguk 1 bis Taebaek 2. Hanbon Kyorugi: 12 Hand- und 12 Beinabwehrtechniken 3. Kyorugi: 2 x 2 Min. Freikampf 4. Beintechniken: Standartbeintechniken (mit Step und im Sprung) 5. Hosinsul: 12 Befreiungstechniken incl. Fallschule Theoretische Eignungsprüfung 1. Kampfregeln Kyorugi und Poomse, Fachsprache, allgemeine Kenntnisse über Taekwondo; Bruchtest: Hand und Bein
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Tanzen Vorbedingungen 1. Allgemeine Klasse B und 1 Start in Klasse B, Mindestanzahl an Turnierstarts, welche für den Aufstieg in die allgemeine Klasse B notwendig sind (zZ insgesamt 21 Starts) Praktische Eignungsprüfung 1. alle Figuren des Associate Syllabus (=Basicfiguren) der Technikbücher Guy Howard (STA – Standardtänze) und Walter Laird (LA – Lateinamerikanische Tänze) in allen 10 Tänzen zu Musik
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Tauchen Praktische Eignungsprüfung 1. SCHWIMMBAD (Beckenlänge 25 m) Zeittauchen 1 Min. Maske, Flossen und Schnorchel mit einmaligem Abtauchen unter Wasser anlegen Streckentauchen 50 m (Damen 40 m) 50 m Flossenschwimmen ohne Gebrauch der Arme in maximal 35 Sek. (Damen 40 Sek.) 200 m Flossenschwimmen in maximal 3 Min. (Damen in maximal 3:30 Min.) Antauchen (aus ca. 15 m Entfernung) der zuvor in ca. 4 m Tiefe abgelegten Ausrüstung (ABC, RTW, PTG, ev. Bleibgurt) und anlegen. Anschließend RTW oral tarieren und 3 Min. schweben (in Hockstellung, ohne Grundberührung und ohne die Wasseroberfläche zu durchstoßen). 2. THEORIE Theorieprüfung im MC-System über Physik, Tauchmedizin und Erste Hilfe, Gerätekunde sowie Tauchpraxis. 3. FREIWASSER Der Kandidat muss seine Fähigkeit demonstrieren im Freiwasser seine Ausrüstung zu beherrschen und einen vorgegebenen Tauchgang durchführen (Tauchplan einhalten). Die EIGNUNGSPRÜFUNG im Freiwasser entfällt, wenn der Kandidat Brevet *** oder Brevet ** des CMAS besitzt. 4. LOGBUCH: Das Logbuch muss mindestens 10 eingetragene Tauchgänge innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Antreten zur Eignungsprüfung aufweisen. ABC = Maske, Flossen, Schnorchel PTG = Presslufttauchgerät RTW = Jacket oder Weste mit Rettungs- und Tarierfunktion
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Tennis Praktische Eignungsprüfung 1. funktionsorientierte Anwendung und dem Technikleitbild der österreichischen Lehrmethode entsprechende Ausführung der Grundschläge (Vorhand, Rückhand, Volley und Aufschlag) 2. Beurteilungskriterien: Schlagsicherheit, Platzierungsgenauigkeit und die technische – laut österreichischer Lehrmethodik vorgegebene – Schlagausführung bezüglich der Griffhaltung und der Technikspielräume (Knotenpunkte)
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Tischtennis Praktische Eignungsprüfung 1. Vorspielen der Grundschlagarten: Vorhand und Rückhand, Schupfschlag, Vorhand und Rückhand Verteidigung, Vorhand und Rückhand Treibschlag, Service Anrechnungsmodalitäten 1. Spieler der 1. und 2. ÖTTV(Österreichischer Tischtennis Verband)-Bundesliga. Nachweis (Kopie) der Bundesligaspielertätigkeit
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Trampolinturnen Praktische Eignungsprüfung 1. Einzelsprünge: Salto vorwärts und rückwärts gehockt 2. Übungsverbindung: 1 ½ Drehung zum Sitz 0,16 Grätschwinkelsprung 0,0 2 ½ Drehung zum Stand 0,17 Bauchsprung 0,1 Fußsprung c (Hocke) 0,08 Sprung in den Stand 0,1 Rückensprung 0,19 Fußsprung b (Bücke) 0,0 Sprung in den Stand 0,110 1/1 Fußsprungschraube 0,2 Zu erreichende Gesamtschwierigkeit: 0,8
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Triathlon Vorbedingung 1. Vorlage der Bestätigung der Betreuungsmöglichkeit bei einem Verein des Österreichischen Triathlonverbandes 2. Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Triathlon über die Sprintdistanz (0,75/20/5) oder Kurzdistanz (1,5/40/10) mittels Kopie einer offiziellen Ergebnisliste, die nicht älter als sechs Jahre ist Praktische Eignungsprüfung 1. Leistungs- und Techniküberprüfung im Schwimmen: 400 m in 8 Min. (Damen) und 7:20 Min. (Herren) in der Zieltechnik Kraul Beherrschen des Startsprunges (zu Beginn der 400m-Leistungsüberprüfung) Beherrschen der Rollwende (mindestens 1 Rollwende während der 400 m-Leistungsüberprüfung). 2. Leistungsüberprüfung im Laufen: 5000 m in 23:00 (Herren) sowie 26:00 (Damen) Anrechnungsmodalitäten 1. Triathlon-Übungsleiter (angeboten durch den jeweiligen Landesverband) innerhalb der letzten 4 Jahre 2. Personen, die einem Elitekader (Junioren, U-23, Allgemeine Klasse) des ÖTRV (Österreichischer Triathlon Verband) angehören oder angehört haben
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Volleyball Praktische Eignungsprüfung 1. Nachweis der Spielfähigkeit hinsichtlich der primären Spielidee des Volleyballspiels „den Ball in der Luft halten“ 2. Kleinfeldspiel 3 gegen 3 auf 6 x 6 Meter 3. Richtungspritschen und -baggern in Dreiecksaufstellung; Aufschlag in eine Spielfeldhälfte mit Annahmehandlung 4. Angriff eines zugeworfenen Balles 5. Aufschlag in eine Spielfeldhälfte mit Annahmehandlung Anrechnungsmodalitäten 1. Spielerinnen und Spieler, die innerhalb der letzten 5 Jahre in der 1. und 2. Bundesliga gespielt haben. Der Nachweis hierfür wird über das Trainerreferat des ÖVV erbracht
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Wandern Praktische Eignungsprüfung 1. Körperliche Leistungsfähigkeit: Die körperliche Leistungsfähigkeit muss so sein, dass die Aufnahmewerberin und der Aufnahmswerber in der Lage ist, in einer Stunde 400 Höhenmeter im Aufstieg zu bewältigen 2. Sicheres Gehen im weglosen Gelände 3. Grundkenntnisse im Fach Kartenkunde/Orientierung: Umgang mit der Karte als Orientierungsmittel (Gelände-Karte-Vergleich); Standortbestimmungen; Erkennen von Geländeformen aus dem Kartenbild
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Wasserball Vorbedingung 1. Nachweis einer aktiven Vereinstätigkeit (Übungsleiter oder Aktiver durch eine Bestätigung des jeweiligen Vereines oder Verbandes Praktische Eignungsprüfung 1. 50 m Brust und 50 m Kraul – Zeitlimit für die Summe der beiden Teilzeiten 90 Sek. (1:30 Min.) 2. Balltechnische Fähigkeiten: Fangen und Passen eines Balles im Wasser mit einer Hand auf eine Distanz von 3 Metern (8 fehlerfreie Versuche) 3. Pass auf das Wasser über eine Distanz von mindestens 8 Metern 4. Helferschein der Österreichischen Wasserrettung
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Wasserski/Wakeboard Praktische Eignungsprüfung Wakeboard Cable 1. Richtige Grundstellung am Wakeboard 2. Kontrollierte Switch-Fahrt mindestens 20 Sek. mit Turns in beide Richtungen 3. Gesprungener 180er aus dem Flat 4. Kontrollierter Straight-Air über den Kicker mit Grab (Heelside angefahren) 5. Kontrollierter 180er über den Kicker (Heelside oder Toeside angefahren) 6. Basic-Fahrt über den Slider Wakeboard Boot 1. Richtige Grundeinstellung am Wakeboard 2. Kontrollierte Switch-Fahrt mindestens 20 Sek. mit Turns in beide Richtungen 3. Gesprungener 180er aus dem Flat 4. Kontrollierter Heelside Wake to Wake Straight-Air mit Grab 5. Kontrollierter Toeside Wake to Wake Straight-Air mit Grab 6. Kontrollierter Wake to Wake 180er (Heelside oder Toeside angefahren) Wasserski 1. Passieren eines Slalomkurses mit einer Geschwindigkeit von 49 km/h 2. Technisch richtiges Fahren von Trickskiern und über Wellen springen 3. Technisch richtiges Fahren von Sprungskiern und Beherrschen der Grundtechnik
Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Winterwandern Vorbedingung 1. Abgeschlossener Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Wandern Praktische Eignungsprüfung 1. Gelände/Karte-Vergleich mit Standortbestimmung 2. sicheres Gehen in weglosem Gelände, auch unter Zuhilfenahme von Schneeschuhen 3. Anhand eines Tourenberichtes ( 20 Touren mit einem Höhenunterschied von mindestens 50 Höhenmetern) ist nachzuweisen, dass die Aufnahmewerberin bzw. der Aufnahmewerber über Erfahrung im entsprechenden Bergsportbereich verfügt

Eignungsprüfungskriterien für staatliche Lehrerinnen- und Lehrerausbildungen

Anl. 6

Sportart Eignungsprüfungskriterien
Lehrgang zur Ausbildung von Sportlehrerinnen und Sportlehrern Praktische Eignungsprüfung Zur Überprüfung gelangt das Eigenkönnen in: 1. Leichtathletik 2. Schwimmen 3. Gerätturnen 4. Taue 5. Bewältigung eines Koordinationsparcours 6. Gymnastik
Lehrgang zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Bewegung und Sport an Schulen Praktische Eignungsprüfung siehe Sportlehrer (A.1)
Lehrgang zur Ausbildung von Tennislehrerinnen und Tennislehrern Vorbedingungen : Abgeschlossene Instruktorinnen- und Instruktorenausbildung Tennis Praktische Eignungsprüfung funktionsorientierte Anwendung und dem Technikleitbild der österreichischen Lehrmethode entsprechende Ausführung der Grund- und Spezialschläge Vorhand-Topspin, Rückhand-Topspin, Rückhand-Slice, Vorhand-Volley, Rückhand-Volley, Smash und Aufschlag (mit Drall) Beurteilungskriterien: Schlagsicherheit, Platzierungsgenauigkeit und die technische – laut österreichischer Lehrmethodik vorgegebene – Schlagausführung bezüglich der Griffhaltung und der Technikspielräume (Knotenpunkte)
Lehrgang zur Ausbildung von Reitlehrerinnen und Reitlehrern Praktische Eignungsprüfung Dressur 1. Dressurreiten – mit Zäumung auf Kandare, wobei folgende Gangmaße und Lektionen zu beherrschen sind: Alle Tempi im Schritt, Trab und Galopp, Haltparaden, Rückwärtstreten, alle Figuren am einfachen Hufschlag, alle Schenkelweichübungen, alle Seitengänge im Trab, Traversalen im Galopp, Kontergalopp, einfache und fliegende Galoppwechsel, Hinterhandswendungen und Schrittpirouetten 2. Springreiten – Reiten von Ausschnitten eines Parcours mit Hindernissen von mindestens 1,10 m, höchstens 1,20 m Höhe bzw. 1,20 m bis 1,50 m Weite nach einem methodischen Aufbau über Einzelhindernisse 3. Je eine praktische Prüfung in Praktisch-methodischen Übungen (Lehrauftritt) in: a) Dressur (Grundausbildung bis Niveau Klasse L) b) Springen (Grundausbildung bis Niveau Klasse L) c) Longieren (reiterloses Pferd und Anfängerunterricht an der Longe) Springen 1. Dressurreiten – mit Zäumung auf Kandare, wobei folgende Gangmaße und Lektionen zu beherrschen sind: Mittelschritt, alle Tempi im Trab und Galopp, Haltparaden und Rückwärtstreten, alle Figuren am einfachen Hufschlag, alle Schenkelweichübungen, Kontergalopp, einfache Galoppwechsel, Hinterhands- und Kurz-kehrt-Wendungen 2. Springreiten – Reiten von Ausschnitten eines Parcours mit Hindernissen von mindestens 1,30 m, höchstens 1,40 m Höhe bzw. 1,40 m bis 1,70 m Weite nach einem methodischen Aufbau über Einzelhindernisse oder Nachweis des eigenen reiterlichen Könnens durch 5 Turniererfolge. In Standardspringprüfungen Klasse S mit 0 Fehlerpunkten 3. Je eine praktische Prüfung in Praktisch-methodischen Übungen (Lehrauftritt) in: a) Dressur (Grundausbildung bis Niveau Klasse L) b) Springen (Grundausbildung bis Niveau Klasse L) c) Longieren (reiterloses Pferd und Anfängerunterricht an der Longe) Vielseitigkeit 1. Dressurreiten – mit Zäumung auf Kandare, wobei folgende Gangmaße und Lektionen zu beherrschen sind: Mittelschritt, alle Tempi im Trab und Galopp, Haltparaden und Rückwärtstreten, alle Figuren am einfachen Hufschlag, alle Schenkelweichübungen, Kontergalopp, einfache Galoppwechsel, Hinterhands- und Kurz-kehrt-Wendungen 2. Springreiten – Reiten von Ausschnitten eines Parcours mit Hindernissen von mindestens 1,10 m, höchstens 1,20 m Höhe bzw. 1,20 bis 1,50 m Weite nach einem methodischen Aufbau über Einzelhindernisse. 3. Geländereiten – Reiten einer Geländeprüfung mit ca. 16 Hindernissen (Maximalabmessungen: Höhe 1,10 m, Weite am höchsten Punkt 1,40 m, am tiefsten 2,10 m, Weitsprünge 2,80 m), Streckenlänge ca. 2500 m, Tempo 550 m/Min. (Positive Beurteilung bei max. 40 Fehlerpunkten) oder Nachweis des eigenen reiterlichen Könnens durch 5 Turniererfolge in Vielseitigkeitsprüfungen Klasse M mit max. 80 Fehlerpunkten. 4. Je eine praktische Prüfung in Praktisch-methodischen Übungen (Lehrauftritt) in: a) Dressur (Grundausbildung bis Niveau Klasse L) b) Springen (Grundausbildung bis Niveau Klasse L) c) Longieren (reiterloses Pferd und Anfängerunterricht an der Longe)
Lehrgang zur Ausbildung von Voltigierlehrerinnen und Voltigierlehrern Praktische Eignungsprüfung 1. Zäumen, Longieren und Versorgen eines Pferdes 2. Nachweis von Grundkenntnissen des Voltigierens und im Eigenkönnen Anrechnungsmodalitäten Die Eignungsprüfung entfällt bei Aufnahmewerberinnen und Aufnahmewerbern, die die Voltigierinstruktorinnen und Voltigierinstruktorenausbildung erfolgreich absolviert haben.
Lehrgang zur Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Gespannfahren Praktische Eignungsprüfung 1. Eine Vierspänner-Dressurprüfung nach den Inhalten und Kriterien der Dressuraufgabe F 1 (Fédération Equestre Internationale 1) des Dressuraufgabenheftes des Bundesfachverbandes für Reiten und Fahren 2. Turnierordnung und Dressurprüfungen für Gespanne, Herausgeber Bundesfachverband für Reiten und Fahren in Österreich, 1998 (Dressurviereck 40 x 100 m)
Lehrgang zur Ausbildung von Berg- und Skiführerinnen und Berg- und Skiführern Praktische Eignungsprüfung 1. Skilauf: Alpiner Skilauf nach dem österreichischen Skilehrplan; Freie Geländefahrt – lange und/oder kurze Radien; Rhythmuswechsel. Kriterien der Beurteilung sind: Fahrsicherheit, Aufgabenerfüllung, Tempo, Grundverhalten 2. Eisgehen/Eisklettern: Bewältigung verschiedener Aufgaben wie Auf- und Abstieg in 40° geneigtem Gelände; Querungen in Allzackentechnik (Eckensteintechnik); Frontalzackentechnik bis 90° Neigung. Kriterien der Beurteilung sind: Aufgabenerfüllung, dem Gelände angepasste Steigeisen- und Pickeltechnik, sicherer und kontrollierter Bewegungsablauf, Bewegungsfluss, sturzfrei 3. Felsklettern: sicheres, seilfreies Klettern bis zum Schwierigkeitsgrad III; sicheres Freiklettern bis einschließlich Schwierigkeitsgrad VI; Kletterstellen bis zum Schwierigkeitsgrad V müssen mit Profilsohle bewältigt werden; Kletterstellen bis zum Schwierigkeitsgrad III mit steigeisenfesten Eisschuhen; Kriterien der Beurteilung: Aufgabenerfüllung, sturzfrei, Bewegungsgenauigkeit, Bewegungsfluss, sicherer und kontrollierter Bewegungsablauf, richtige Seilhandhabung und Sicherungstechnik, Seilverlauf, richtiges anbringen von Sicherungsmittel
Lehrgang zur Ausbildung von Skilehrerinnen und Skiführerinnen und Skilehrern und Skiführern Vorbedingung Abgeschlossene Landeslehrerausbildung mit Alpinkurs oder gleichwertige Ausbildung mit Alpinkurs Praktische Eignungsprüfung 1. Rennlauf: RTL (Riesentorlauf) nach EU-Kriterien, Limit für Herren +22% zur Richtzeit, bei Frauen + 28%. 2. Alle, die den RTL bestanden haben, treten dann zu drei selektiven Fahrten über die Grundtechnik Skilauf an. Welche Fahrten gemacht werden, wird vor Ort nach Schneesituation festgelegt. Von diesen 3 Fahrten müssen 2 positiv sein.
Lehrgang zur Ausbildung von Snowboardlehrerinnen und Snowboardführerinnen und Snowboardlehrern und Snowboardführern Praktische Eignungsprüfung 1. Schulische Schwungformen (gedriftete und geschnitten) mit Rhythmuswechsel 2. Schwünge in Renntechnik durch Tore (mit/ohne Zeitnehmung) 3. Schwünge und Sprünge im Gelände

Eignungsprüfungskriterien für staatliche Trainerinnen- und Trainerausbildungen

Anl. 6

Sportart Eignungsprüfungskriterien
Lehrgang zur Ausbildung von Diplomtrainerinnen und Diplomtrainern Praktische Eignungsprüfung Die Aufnahmewerberinnen und Aufnahmewerber haben für die Aufnahme in die Diplomtrainerinnen- und Diplomtrainerausbildung 1. den abgeschlossenen Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern und 2. eine mehrjährige nachgewiesene Tätigkeit im Leistungssport vorzuweisen
Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Allgemeine Körperausbildung (Trainerausbildung des Exekutivbereichs) Praktische Eignungsprüfung Abgeschlossener Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für allgemeine Körperausbildung. 1. 2400m Lauf 09:30 55 mlt/kg (Strauss 1983) 2. Liegestütz 35 60 Percentile (Hoffmann 2006) 3. Hindernislauf Schlüsseltechniken 4. Schwimmen 300 m 09:00
Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Fit Allgemeine Körperausbildung (Studio) Praktische Eignungsprüfung 1. Vorlage eines Fahrrad-/Ergometriebefundes: Stufendauer: mindestens 2’ (maximal 3’) Stufenhöhe: mindestens 25 Watt (maximal 50 W) Keine Pause zwischen den einzelnen Belastungsstufen, Blutdruckkontrolle am Ende jeder Belastungsstufe, Verlaufskontrolle durch EKG Mindestleistung: Der Wattbetrag der letzten bis zum Ende getretenen Stufe wird durch das KG dividiert und muss bei Männern mindestens 3.5 Watt/kgKG, bei Frauen mindestens 3,1 Watt/kgKG ergeben. Ebenso ist zu bestätigen, dass das Ruhe- und Belastungs-EKG aus (sport-) medizinischer Sicht keine Bedenken gegenüber den in der Ausbildung verlangten Belastungen aufweist.
Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainern für Athletik, Fitness und Koordination Vorbedingung Abgeschlossene Instruktorinnen- und Instruktorenausbildung Fit. bzw. abgeschlossene Instruktorinnen- und Instruktorenausbildung nach dem Lehrplan C.1. Praktische Eignungsprüfung Liegestütz 2400m – Lauf (Ersatzübung: Ergometertest) Jump Reach (Standhochsprung) Klimmzüge im Schräghang und Überprüfung der Schwimmfertigkeit: 15 Minuten Schwimmen nach einem Sprung aus 1 m Höhe in das Wasser. Talente – Diagnose – Straße (TDS)Hindernisparcours (Quelle: BSPA – Linz): Normen: Alter 17 – 30: Frauen: 34sek; Männer: 30sek Alter 30 – 40: Frauen: 37sek; Männer: 33sek Alter 40 – 50: Frauen: 42sek; Männer: 37sek Alter 50 – 60: Frauen: 52sek; Männer: 45sek Das Kalkül „Geeignet“ wird erreicht, wenn die Ausbildungswerberin oder der Ausbildungswerber die Leistungsnormen für eine Basisfitness (12 Punkte) bzw. mindestens 1 Punkt pro Testdisziplin erlangt hat und die oben angeführten Normen beim Hindernisparcours erreicht.
Lehrgang zur Ausbildung von Fußballtrainerinnen und Fußballtrainern Praktische Eignungsprüfung 1. Abgeschlossener Lehrgang zur Ausbildung von Fussballinstruktorinnen und Fussballinstruktoren 2. Die Überprüfung des Eigenkönnens erfolgt durch Beurteilung der fußballspezifischen Grundtechniken. Das bedeutet, dass in Kleingruppen die Fähigkeiten im Bereich der Ballannahme/Ballmitnahme, des Dribblings, der Zuspieltechniken, der Torschusstechniken beobachtet und bewertet werden. Weiters wird das taktische Verhalten in verschiedenen Spielformen beurteilt. Die Kandidaten werden durch mehrere Prüfer beurteilt
Lehrgang zur Ausbildung von Trainerinnen und Trainer Rad Straße Praktische Eignungsprüfung Sie wird für diese Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer auf dem MTB (Mountainbike) durchgeführt, da, bei einer entsprechenden Radfahrtechnik am MTB, diese auch für den Straßen- und Bahnradsport ausreichend vorhanden sein muss. Das MTB (XC-fähiges MTB Hardtail oder Fullsuspension mit Clippedalen) und nachstehende Ausrüstungsgegenstände sind vom Kursteilnehmer zur Eignungsprüfung mitzubringen: Radhelm, Radhandschuhe, Radbekleidung (der Witterung entsprechend); Entsprechende Radschuhe; Ersatzmaterial, Ersatzschlauch, Reifenheber, Kleinwerkzeug, Luftpumpe oder CO²-Patrone Folgende Kriterien haben die Kursanwärter zu erfüllen: 1. Beherrschung der Schalt/Brems/Kurventechniken 2. Fahren bergauf im mittelsteilen und steilen Gelände mit waagrechter Gewichtsverlagerung 3. Fahren bergab im mittelsteilen und steilen Gelände mit waagrechter Gewichtsverlagerung 4. Fahren von Spitzkehren (bergauf und bergab) 5. Bewältigen eines Geschicklichkeitsparcours (maximal 3 Versuche mit: Slalom weit und eng; Wippe (Höhe maximal 20 cm, Breite 15-20 cm, Länge mindestens 2,5 m – 3 m); Hindernisse überwinden (maximale Höhe 10 cm); Zielbremsung und Wegfahren vor Hindernis; Stehversuch (deutlich erkennbar mindestens 3 Sek.), u/o. „Langsamfahrkanal“ (10x1m; Zeit mindestens 30 Sek. ohne Absteigen oder Verlassen Kanal); Aufheben/Abstellen von Gegenständen (Radflasche) während langsamer Fahrt
Lehrgang zur Ausbildung von Reittrainerinnen und Reittrainern für Dressur, Springen oder Vielseitigkeit Praktische Eignungsprüfung Dressur 1. Dressurreiten – mit Zäumung auf Kandare, wobei folgende Gangmaße und Lektionen zu beherrschen sind: Alle Tempi im Schritt, Trab und Galopp, Haltparaden, Rückwärtstreten, alle Figuren am einfachen Hufschlag, alle Schenkelweichübungen, alle Seitengänge im Trab, Traversalen im Galopp, Kontergalopp, einfacher und fliegender Galoppwechsel, Hinterhandwendungen und Schrittpirouetten oder Nachweis des eigenen reiterlichen Könnens durch 5 Turniererfolge in Dressurprüfungen der Klasse S (62%) 2. Springreiten – Reiten von Ausschnitten eines Parcours mit Hindernissen von mindestens 1,10 m, höchstens 1,20 m Höhe bzw. 1,20 m bis 1,50 m Weite nach einem methodischen Aufbau über Einzelhindernisse 3. Je eine praktische Prüfung in Praktisch-methodischen Übungen (Lehrauftritt) in: a) Dressur (Grundausbildung bis Niveau Klasse L) b) Springen (Grundausbildung bis Niveau Klasse L) c) Longieren (reiterloses Pferd und Anfängerunterricht an der Longe) Springen 1. Dressurreiten – mit Zäumung auf Kandare, wobei folgende Gangmaße und Lektionen zu beherrschen sind: Mittelschritt, alle Tempi im Trab und Galopp, Haltparaden und Rückwärtstreten, alle Figuren am einfachen Hufschlag, alle Schenkelweichübungen, Kontergalopp, einfache Galoppwechsel, Hinterhand- und Kurz-kehrt-Wendungen 2. Springreiten – Reiten von Ausschnitten eines Parcours mit Hindernissen von mindestens 1,30 m, höchstens 1,40 m Höhe bzw. 1,40 m bis 1,70 m Weite nach einem methodischen Aufbau über Einzelhindernisse oder Nachweis des eigenen reiterlichen Könnens durch 5 Turniererfolge in Standardspringprüfungen Klasse S mit 0 Fehlerpunkten 3. Je eine praktische Prüfung in Praktisch-methodischen Übungen (Lehrauftritt) in: Dressur (Grundausbildung bis Niveau Klasse L), Springen (Grundausbildung bis Niveau Klasse L), Longieren (reiterloses Pferd und Anfängerunterricht an der Longe) Vielseitigkeit 1. Dressurreiten – mit Zäumung auf Kandare, wobei folgende Gangmaße und Lektionen zu beherrschen sind: Mittelschritt, alle Tempi im Trab und Galopp, Haltparaden und Rückwärtstreten, alle Figuren am einfachen Hufschlag, alle Schenkelweichübungen, Kontergalopp, einfache Galoppwechsel, Hinterhands- und Kurz-kehrt-Wendungen 2. Springreiten – Reiten von Ausschnitten eines Parcours mit Hindernissen von mindestens 1,10 m, höchstens 1,20 m Höhe bzw. 1,20 m bis 1,50 m Weite nach einem methodischen Aufbau über Einzelhindernisse 3. Geländereiten – Reiten einer Geländeprüfung mit ca. 16 Hindernissen (Maximalabmessungen: Höhe 1,10 m, Weite am höchsten Punkt 1,40 m, am tiefsten 2,10 m, Weitsprünge 2,80 m), Streckenlänge ca. 2500 m, Tempo 550 m/Min. (Positive Beurteilung bei maximal 40 Fehlerpunkten) oder Nachweis des eigenen reiterlichen Könnens durch 5 Turniererfolge in Vielseitigkeitsprüfungen Klasse M mit maximal 80 Fehlerpunkten 4. Je eine praktische Prüfung in Praktisch-methodischen Übungen (Lehrauftritt) in: Dressur (Grundausbildung bis Niveau Klasse L), Springen (Grundausbildung bis Niveau Klasse L), Longieren (reiterloses Pferd und Anfängerunterricht an der Longe)
Lehrgang zur Ausbildung von Skitrainerinnen und Skitrainern/Alpin Vorbedingungen 1. Abgeschlossener Lehrgang zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für Jugendskirennlauf Praktische Eignungsprüfung 1. Grundtechnik Carven 2. Renntechnik a) Slalom unter Verwendung eines Zeitlimits: Bewertung der Technik bei forciertem Skifahren b) Riesenslalom: Durchfahren eines Riesenslaloms zur Kontrolle der Technik und der Tempoeinteilung
Sportklettern Vorbedingungen Abgeschlossene Instruktorinnen- und Instruktorenausbildung für Sportklettern-Leistungssport Praktische Eignungsprüfung Die praktische Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 hat Klettern im Schwierigkeitsgrad 8+ on sight, 2 Routen. (gemäß Schwierigkeitsbewertung der UIAA (Union internationale des associations d´alpinisme), UIAA-Bulletin, Nr. 155, September 1996, Seite 5) bzw. 7b (französisches Bewertungssystem) zu umfassen.
Lehrgang zur Ausbildung von Tennistrainerinnen und Tennistrainern Praktische Eignungsprüfung Die Bewertung des persönlichen Könnens im Spiel, das erwarten lässt, dass das Ausbildungsziel im praktischen erreicht werden kann. Die Bewertung des Könnens im Spiel in einer für Wettkämpfe erforderlichen Stärke. Bewertung der Sicherheit und Platzierungsgenauigkeit