BundesrechtVerordnungenVerwendung von Bleischrotmunition bei der Jagd auf Wasservögel§ 1

§ 1Ziel

In Kraft seit 01. Juli 2012
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Ziel dieser Verordnung ist die Reduktion des Eintrages von Blei in die Umwelt durch ein Verbot von Bleischrotmunition bei der Jagd auf Wasservögel.

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