Die Höhe der Entschädigung für Rechtsberater für den Zeit- und Arbeitsaufwand wird wie folgt festgelegt:
1. im Zulassungsverfahren gemäß § 49 Abs. 5 BFA-VG pro Stunde 25,71 Euro;
2. im zugelassenen Verfahren gemäß § 50 Abs. 4 BFA-VG pro Stunde höchstens 31,00 Euro.
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