BundesrechtVerordnungenSicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur§ 4

§ 4Netzweite Straßenverkehrssicherheitsbewertung des in Betrieb befindlichen Bundesstraßennetzes und Veröffentlichung von Straßenabschnitten mit hoher Unfallhäufigkeit

In Kraft seit 10. Juli 2025
Up-to-date