BundesrechtVerordnungenGrundausbildung für die Bediensteten der Entlohnungsgruppe v1 im Planstellenbereich Justizanstalten§ 19

§ 19Verweisungen

In Kraft seit 01. Mai 2011
Up-to-date

Verweisungen in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften des Bundes sind, soweit nicht anderes bestimmt ist, als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

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